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Wegfall der Emittenten-Compliance-Verordnung – Folgen für die Praxis

Anfang 2018 ist das neu kodifizierte Börsegesetz in Kraft getreten und die Emittenten-Compliance-Verordnung der FMA (ECV) ersatzlos aufgehoben worden. Dieser Artikel untersucht mögliche Auswirkungen des Wegfalls der ECV auf die Praxis der Emittenten-Compliance.
Von Mag. Rudolf Schwab
01. März 2018 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2018, S. 38
Das neue Börsegesetz sieht neben einem neuen, an den europäischen Rechtsakten orientierten Aufbau in fünf Hauptstücken als wesentliche materielle Neuerung die Möglichkeit eines gesetzlich zulässigen Delistings vom amtlichen Handel vor. Die Regelungen zum Marktmissbrauch finden sich im dritten Hauptstück (§§ 151–175 BörseG 2018) und wurden im Wesentlichen inhaltlich unverändert übernommen. Der Wegfall der ECV ist dem einheitlichen europäischen Rechtrahmen des Marktmissbrauchsregimes geschuldet...

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