Kann der Compliance Officer Beauftragter und damit Tatsubjekt des § 255 AktG sein?
Von Mag. Dr. iur. Martina Linortner
01. Dezember 2012 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2012, S. 30
01. Dezember 2012 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2012, S. 30
1. Problemstellung Bereits mehrfach stellte der VwGH fest, dass die Bestellung eines Compliance Officers (im Folgenden CO) zum verantwortlichen Beauftragten (§ 9 Abs 2 VStG) für die Einhaltung der Bestimmungen des § 18 WAG durchaus möglich ist und nicht ins Leere ginge 1 Die Frage, ob COs verantwortliche Beauftragte iSd VStG sein können, ist daher geklärt. Unklar ist jedoch, ob COs auch als Beauftragte iSd § 255 AktG 2 in Betracht kommen. Im Folgenden soll daher näher untersucht werden, ob CO...
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