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Lagebericht: RL zu nicht-finanziellen Informationen wird umgesetzt

Die Regierung hat eine Gesetzesnovelle zur Umsetzung der europäischen NFI-Richtlinie vorgelegt, mit der die Informationspflichten zu Nachhaltigkeit und Diversität in Unternehmen präzisiert werden. Die Änderungen treten voraussichtlich noch heuer in Kraft.
Von Redaktion
28. November 2016

Die NFI-Richtlinie (RL 2014/95/EU) verfolgt das Ziel, die Relevanz, Konsistenz und Vergleichbarkeit der nichtfinanziellen Informationen im Jahresbericht zu erhöhen. Bereits nach geltendem Recht sind diese Informationen offenzulegen, mit der NFI-Richtlinie werden sie inhaltlich präzisiert.

In den Lagebericht muss künftig eine nichtfinanzielle Erklärung aufgenommen werden, wenn bei dem Unternehmen am Abschlussstichtag kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • das Unternehmen ist ein „Unternehmen von öffentlichem Interesse“ (iSd § 189a Z 1 UGB) und

  • hat in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mehr als 500 Mitarbeiter und

  • das Unternehmen ist „groß“ (iSd § 221 Abs 3 UGB); das heißt die Bilanzsumme liegt an zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren über 20 Mio. Euro und/oder die Umsatzerlöse liegen über 40 Mio. Euro.

Diese nichtfinanzielle Erklärung hat nach dem neuen § 243b UGB diejenigen Angaben zu enthalten, „die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Unternehmens sowie der Auswirkungen seiner Tätigkeit erforderlich sind und sich mindestens auf Umwelt-, Sozial-, und Arbeitnehmerbelange, auf die Achtung der Menschenrechte und auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung beziehen.“

Auf Konzernebene soll eine konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung abgegeben werden, die unter bestimmten Voraussetzungen von der Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung auf Unternehmensebene oder von einer konsolidierten Erklärung befreit.

Zusätzlich wird die Verpflichtung zur Beschreibung eines Diversitätskonzepts im Corporate Governance-Bericht ausgedehnt. Betroffen sind große Aktiengesellschaften.

Bereits heute ist gesetzlich vorgesehen, dass im Corporate Governance-Bericht auch Maßnahmen zur Frauenförderung angeführt werden. Mit der Umsetzung der NFI-RL müssen große Unternehmen nun auch nähere Angaben zu ihrem Diversitätskonzept sowie zur Art und Weise der Umsetzung dieses Konzepts und zu den Ergebnissen im Berichtszeitraum machen.

Gemeint ist die Diversität der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens in Bezug auf z.B. das Alter, das Geschlecht oder den Bildungs- und Berufshintergrund.

Als Datum des Inkrafttretens ist der 6. 12. 2016 vorgesehen.

(Quelle: LexisNexis Rechtsredaktion)

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