VfGH billigt Verhängung hoher Geldstrafen durch FMA
Von Dr. Dieter Buchberger LL.M.
01. März 2018 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2018, S. 36
01. März 2018 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2018, S. 36
Im Zentrum der konkreten Gesetzesprüfung durch den VfGH stand § 99d BWG, auf dessen Grundlage die FMA im verfahrensgegenständlichen Sachverhalt ermächtigt gewesen wäre, gegen das betroffene Kreditinstitut Verwaltungsstrafen bis zu einer Strafhöhe von 3.135.494,83 Euro pro Verstoß zu verhängen. Der VfGH hatte die Abgrenzungskriterien zwischen Verwaltungsstrafrecht und gerichtlichem Strafrecht sowie die Frage zu prüfen, ob die Verhängung von Strafen in Millionenhöhe durch eine Verwaltungsbehörd...
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