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VfGH billigt Verhängung hoher Geldstrafen durch FMA

Ein vom VfGH in jüngster Zeit durchgeführtes Normenkontrollverfahren hat die Bankenszene in Aufruhr versetzt. Die vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) angezweifelte Zulässigkeit der Verhängung von Geldstrafen in Millionenhöhe durch die FMA hält vor dem Höchstgericht. Dieser Artikel setzt sich mit dem Erkenntnis im Detail auseinander und skizziert mögliche Praxisfolgen.
Von Dr. Dieter Buchberger LL.M.
01. März 2018 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2018, S. 36
Im Zentrum der konkreten Gesetzesprüfung durch den VfGH stand § 99d BWG, auf dessen Grundlage die FMA im verfahrensgegenständlichen Sachverhalt ermächtigt gewesen wäre, gegen das betroffene Kreditinstitut Verwaltungsstrafen bis zu einer Strafhöhe von 3.135.494,83 Euro pro Verstoß zu verhängen. Der VfGH hatte die Abgrenzungskriterien zwischen Verwaltungsstrafrecht und gerichtlichem Strafrecht sowie die Frage zu prüfen, ob die Verhängung von Strafen in Millionenhöhe durch eine Verwaltungsbehörd...

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