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Nationalrat beschließt ESM-Direkthilfe für Systembanken und FATCA-Abkommen

Der Nationalrat hat die Einrichtung eines Instruments zur Direktkapitalisierung hilfsbedürftiger europäischer Systembanken beim ESM beschlossen. Außerdem wurde der Ratifikation eines Abkommens mit den USA zu FATCA zugestimmt.
Von Redaktion
26. Oktober 2014

Der Nationalrat hat die beiden Beschlüsse in der Plenarsitzung vom 23. Oktober mit der Mehrheit der Regierungsparteien gefasst. Daneben hat man sich auch auf die Ratifizierung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit Montenegro (einstimmig) sowie die Veräußerung nicht mehr benötigter Bundesimmobilien geeinigt (mit der Mehrheit von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS).

Grünes Licht für Rekapitalisierung systemrelevanter Banken in Europa

Der österreichische Vertreter im Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) wird ermächtigt, im Gouverneursrat der Einrichtung eines Instruments zur direkten Rekapitalisierung systemrelevanter Banken zuzustimmen, die im Falle der Instabilität die Finanzlage des Euro-Raums und seiner Mitgliedstaaten gefährden könnten. Das Einstimmigkeitsprinzip für alle wesentlichen ESM-Entscheidungen garantiert, dass Finanzhilfen bei solchen Rekapitalisierungen nicht gegen den Willen Österreichs gewährt werden können.

Abkommen mit den USA über Konten von US-Bürgern in Österreich

Ein Abkommen mit den USA über Konten von US-Bürgern in Österreich dient der Umsetzung eines im Juli 2014 in den USA in Kraft getretenen Gesetzes mit dem Titel „Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)“, das die Einhaltung der Steuerpflicht von US-Bürgern mit Konten im Ausland gewährleisten soll.

Das Gesetz verpflichtet Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister weltweit, die US-Steuerbehörden über alle in den USA steuerpflichtigen Personen zu informieren, die bei ihnen ein Konto halten.

Alternativ zur Weiterleitung der Informationen kann das Finanzinstitut eine Quellensteuer von 30 Prozent einheben oder das Konto schließen. Finanzinstitute, die sich weigern, FATCA umzusetzen, verlieren den Zugang zum US-amerikanischen Kapitalmarkt und müssen zudem mit Nachteilen im Geschäftsverkehr mit anderen Finanzinstituten rechnen, die FATCA umsetzen.

Da österreichische Institute Zugang zum US-Kapitalmarkt brauchen, das österreichische Recht aber einen automatischen Austausch von Bankinformationen ausschließt, vereinbarte die Regierung mit den USA eine Information der US-Bundessteuerbehörde von Seiten österreichischer Finanzinstitute, sofern die Kunden zustimmen. Andernfalls erhält die US-Behörde aggregierte Kontoinformationen ohne Identifikation der einzelnen Kunden.

Aufgrund dieser Informationen können die USA Gruppenanfragen im Sinne der OECD-Standards betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft an Österreich richten, die im Wege der Amtshilfe behandelt werden. Damit wird die Einhebung von Quellensteuern in Österreich vermieden.

(Quelle: Parlamentskorrespondenz)

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