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Erste Ratingagentur in Europa registriert

Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, hat kürzlich die Euler Hermes Rating GmbH als erste Ratingagentur in Europa registriert. Grundlage ist die EU-Verordnung über Ratingagenturen, die im Oktober vergangenen Jahres in Kraft getreten ist.
Von Redaktion
05. Dezember 2010

„Wir haben das erste Registrierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen“ sagt Karl-Burkhard Caspari, Exekutivdirektor der BaFin-Wertpapieraufsicht. Die BaFin habe in dem Verfahren eng mit CESR, dem Ausschuss der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden, zusammengearbeitet. Durch die Verordnung werden Ratingagenturen erstmals einer staatlichen Aufsicht unterstellt. Kern der europäischen Verordnung ist das sogenannte Registrierungsverfahren. Hierbei wird einer Ratingagentur nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen eine Genehmigung für die Ausübung von Ratingtätigkeiten erteilt, die EU-weit gültig ist.

Bereits tätige Ratingagenturen mussten zwischen dem 7. Juni und dem 7. September 2010 einen Registrierungsantrag stellen, um im Gebiet der Europäischen Union weiterhin Bonitätsratings abgeben zu dürfen. Die Euler Hermes Rating GmbH hatte den Antrag auf Registrierung bereits zu Beginn der Übergangsfrist gestellt.

Hintergrund: Strengere Verhaltensregeln

Zuständig für die Registrierung und die Beaufsichtigung der Ratingagenturen sind – bis zur Übertragung auf die neu zu schaffende Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) - die nationalen Finanzaufsichtsbehörden. Das Pendant zur deutschen BaFin ist in Österreich die FMA.
Die EU-Verordnung schreibt den Ratingagenturen strenge Verhaltens- und Organisationsregeln vor. Insbesondere müssen sie umfangreiche Maßnahmen ergreifen, um Interessenkonflikte bei ihrer Tätigkeit zu verhindern bzw. gering zu halten. Weiterhin dürfen registrierte Agenturen nicht gleichzeitig Beratungs- und Ratingdienstleistungen für ein Unternehmen erbringen. Für Ratinganalysten wird zudem ein Rotationsprinzip eingeführt. Ratingagenturen müssen künftig der Aufsicht regelmäßig Auskunft über ihre Arbeitsmethoden, Modelle und ihre Eignerstruktur geben. In die Bewertungsmodelle selbst dürfen die Aufseher jedoch nicht eingreifen.

(Pressemitteilung BaFin, Redaktion)

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