Navigation
Seiteninhalt

Geldwäschebekämpfung: FMA verschärft Anforderungen

Die FMA hat die Meldepflichten zur Prävention der Geldwäscherei für die von ihr beaufsichtigten Unternehmen präzisiert und verschärft.
Von Redaktion
04. Juni 2019

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat in einem Rundschreiben die Anforderungen zur Prävention der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für die von ihr beaufsichtigten Unternehmen verschärft. Sie präzisiert in diesem Rundschreiben insbesondere ihre Rechtsansicht gemäß Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) zu den Themen „Meldeschwellen“, „Vortatenkatalog“, „Plausibilisierung von Auffälligkeiten“, „Unverzüglichkeit der Erstattung einer Verdachtsmeldung“ sowie zum „Schutz personenbezogener Daten von Mitarbeitern im Rahmen der Erstattung einer Verdachtsmeldung“ im Lichte der Erfahrungen der Aufsichtspraxis der FMA.

Das Rundschreiben behandelt laut FMA alle Aspekte der Meldepflichten gemäß FM-GwG und Geldtransfer-Verordnung im gesamten Ablauf der Präventionsverpflichtungen, von der Wahrnehmung von Auffälligkeiten, deren Plausibilisierung bis hin zur Erstattung der konkreten Verdachtsmeldung an die (für die strafrechtlichen Ermittlungen) zuständige Geldwäschemeldestelle.

Das „FMA-Rundschreiben Meldepflichten zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“ tritt mit Veröffentlichung in Kraft und ersetzt das „FMA-Rundschreiben zu Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und Verletzung der Offenlegung von Treuhandschaften“ aus dem Jahr 2011.

Null-Toleranz im Kampf gegen Geldwäscherei

„Im Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verfolgen wir eine Null-Toleranz-Linie. Wir stärken so das Vertrauen in den österreichischen Finanzplatz und leisten einen Beitrag, die Reputation des Wirtschaftsstandortes abzusichern“, so der Vorstand der FMA: „Unser neues Rundschreiben gibt den beaufsichtigten Unternehmen eine präzise Leitlinie, wie die aktuellen Bestimmungen des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes in der Praxis anzuwenden und zu leben sind. Wir erhöhen dadurch die Transparenz aufsichtlichen Handelns, wirken so präventiv und stärken die Rechtssicherheit.“

(Quelle: FMA)

Autoren

782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...