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Banken: Verschärfte Mindeststandards für Fremdwährungskredite

Die FMA hat die Informationspflichten der Banken zu Fremdwährungskrediten und Krediten mit Tilgungsträgern wesentlich erweitert. Erstmals werden Vorgaben zur Verbesserung der Markttransparenz und zu den von Banken zu treffenden Risikovorsorgen eingeführt. Die neuen Regelungen treten mit 1. Juni 2017 in Kraft.
Von Redaktion
01. Mai 2017

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat am 28. April 2017 die neuen, überarbeiteten „FMA-Mindeststandards zum Risikomanagement und zur Vergabe von Fremdwährungskrediten und Krediten mit Tilgungsträgern (FMA-FXTT-MS)“ (vgl. Downloadartikel am Ende des Artikels) veröffentlicht.

Bereits seit 2008 verfolgt die FMA erfolgreich eine Strategie zur Begrenzung des Risikos aus Fremdwährungskrediten für private Haushalte. Das aushaftende Kreditvolumen wurde dadurch um mehr als 60 Prozent gesenkt. 160.000 Haushalte sind bereits völlig aus den Fremdwährungskrediten ausgestiegen, die verbliebenen 110.000 drängt die Aufsicht mit den neuen Mindeststandards dazu, weitere Maßnahmen für die Begrenzung des Risikos zu treffen.

Erweiterung der Informationspflichten

Sobald die Restlaufzeit des Kredites sieben oder weniger Jahre beträgt, hat die Bank dem Kunden in einem jährlichen Informationsschreiben die aktuelle Höhe des aushaftenden Kreditvolumens sowie gegebenenfalls den etwaigen aktuellen Stand des Tilgungsträgers mitzuteilen.

Überdies ist anhand von zumindest zwei unter realistischen Annahmen erstellten Szenarien eine etwaige prognostizierte Deckungslücke am Laufzeitende darzustellen. Eine Darstellung zusätzlich in grafischer Form wird empfohlen.

Der Kreditnehmer ist insbesondere über angemessene Maßnahmen zur Risikobegrenzung, wie zum Beispiel eine Konvertierung in Euro, die Umstellung endfälliger Kredite auf Abstattungskredite, Änderungen beim Tilgungsträger etc. zu informieren und dazu zu einem persönlichen Gespräch einzuladen. Dieses Gespräch ist auf Basis eines standardisierten Prozesses unter Beiziehung von erfahrenen Mitarbeitern der Bank durchzuführen.

Verbesserung der Markttransparenz

Banken, deren Fremdwährungskreditvolumen mehr als 10 Prozent des Gesamtkreditbestandes beträgt oder die aufgrund von Fremdwährungskrediten und/oder Krediten mit Tilgungsträgern erhebliche Rechts- oder operationelle Risiken zu erwarten haben oder die mit einer Deckungslücke von zumindest 20 Prozent zu rechnen haben, sind zu bestimmten Offenlegungen gegenüber dem Finanzmarkt verpflichtet, um ein umfassendes Bild ihres Risikoprofils zu vermitteln.

Dazu ist regelmäßig das aushaftende Volumen an FWTT-Krediten und ihr Anteil am Gesamtkreditportfolio zu veröffentlichen, es sind die wesentlichen Währungen und der Anteil an den Fremdwährungskrediten anzugeben sowie die zu erwartende Deckungslücke auf Basis von begründeten und offengelegten Annahmen darzustellen.

Zusätzlich wird optional die Veröffentlichung der Höhe der als notleidend eingestuften Kredite sowie der vorgenommenen Wertberichtigungen, die Aufschlüsselung nach Restlaufzeiten bzw. Fälligkeiten (laufend/tilgend) sowie die Darstellung der Refinanzierungsstruktur empfohlen.

Stärkung der Risikovorsorge der Banken

Für die Risikovorsorgen (Wertberichtigungen, Abschreibungen, Rückstellung) ist in einer zukunftsorientierten Betrachtungsweise verstärkt auf zukünftig zu erwartende Verluste abzustellen. Die Institute können aber selbst entscheiden, ob sie dabei eine Einzelengagement- oder eine Portfolioperspektive anwenden. Sie haben aber zu begründen, warum sie sich wie entschieden haben.

(Quelle: FMA)

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