Erhöhtes Geldwäscherisiko: Aktualisierte Staatenliste
02. Mai 2014
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat per Verordnung die Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-Verordnung (GTV) für den Bereich von Bankwesengesetz (BWG) und Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) geändert (BGBl II 2014/94, ausgegeben am 29. 4. 2014).
Dabei wurde die aktuelle Stellungnahme der Financial Action Task-Force (FATF) vom 14. 2. 2014 zu Staaten berücksichtigt, die ihre Empfehlungen zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung nur unzureichend umgesetzt haben.
Darüber hinaus wird Somalia weiterhin als einer dieser Staaten gelistet, weil aus Sicht des BMI, mithin einer glaubwürdigen Quelle, auch im Falle Somalias jedenfalls von einem erhöhten Risiko der Terrorismusfinanzierung auszugehen ist.
Aus der Liste gestrichen werden jedoch aufgrund der FATF-Stellungnahme Kenia sowie Tansania.
Staaten, in denen jedenfalls ein erhöhtes Risiko der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung besteht, sind nunmehr somit:
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Iran
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Korea
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Algerien
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Ecuado
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Äthiopien
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Indonesien
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Myanmar
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Pakistan
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Syrien
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Türkei
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Jemen
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Somalia
(LexisNexis Rechtsredaktion)
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