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FMA informiert zur Rolle des Geldwäschebeauftragten

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat in einem Rundschreiben Position, Rolle sowie Kompetenzen und Aufgaben des Geldwäschebeauftragten näher umrissen.
Von Redaktion
29. April 2012

Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat am heutigen Donnerstag ein „Rundschreiben zum Geldwäschereibeauftragten zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“ veröffentlicht.

Das Rundschreiben behandelt insbesondere die organisatorische Eingliederung des Geldwäschereibeauftragten (GWB), seine Aufgaben und Kompetenzen, die Vereinbarkeit von Funktionen und die Auslagerung der Position bzw. einzelner Aufgaben des GWB.

Im Hinblick auf die organisatorische Eingliederung hält das Rundschreiben fest, dass der GWB lediglich den Geschäftsleitern (bzw. dem Vorstand) gegenüber verantwortlich ist und diesen direkt zu berichten hat. Innerhalb des Unternehmens hat der Geldwäschereibeauftragte die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sicherzustellen und ist mit den dafür erforderlichen Kompetenzen auszustatten.

Bezüglich der Vereinbarkeit von Funktionen erläutert das Rundschreiben, dass mehrere Funktionen unter gewissen Umständen gleichzeitig wahrgenommen werden können, so lange darauf Bedacht genommen wird, dass ausreichend Ressourcen vorhanden sind, und es zu keinen Interessenskonflikten kommt. Eine Auslagerung der Position des Geldwäschereibeauftragten bzw. einzelner Aufgaben des GWB innerhalb des Sektor- bzw. Konzernverbundes ist zulässig, solange sichergestellt wird, dass jeweils ein fachkundiger Mitarbeiter mit Mindestaufgaben und -kompetenzen vor Ort als Ansprechpartner positioniert wird. Diese Mindestaufgaben und -kompetenzen werden im Rundschreiben ebenfalls erläutert.

Das Rundschreiben wurde auf Empfehlung der Financial Action Task Force (FATF) erstellt.

(Quelle: FMA)

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