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Verwaltungssponsoring gehört geregelt

In Zeiten von Einsparungsvorgaben bieten sich für die öffentliche Verwaltung Partnerschaften mit der Wirtschaft an, die besonderen Regelungsbedarf erfordern. Einerseits führen diese Sponsoringregeln zur Selbstbindung der Verwaltung, andererseits dienen sie auch als Messlatte, an der das Verhalten staatlicher Akteure beurteilt werden kann.
Von Mag. andreas wieselthaler MA MSc, Mag. Regine Wieselthaler
03. Dezember 2019 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2019, S. 26
Allgemeines Sponsoringvereinbarungen sind allein aufgrund ihres Charakters aus dem Blickwinkel von Unbeteiligten geeignet, den Anschein von Befangenheit und letztlich auch Ansehens- sowie Vertrauensverluste hervorzurufen. Die Grenze zwischen dem Anschein und einer tatsächlichen unsachlichen Beeinflussung ist für Außenstehende nicht ohne weiteres sichtbar. Um sogar schon dem Anschein unsachlichen Vorgehens vorzubeugen, muss die Regelung von Sponsoringaktivitäten neben Transparenzvorgaben auch ...

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