Compliance Due Diligence bei M&A – „Drum prüfe, wer sich ewig bindet“
Von Patrick Göschl MA MA
04. Dezember 2017 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2017, S. 31
04. Dezember 2017 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2017, S. 31
„Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang“, schrieb bereits Friedrich Schiller. Was Schiller in Bezug auf Liebes- und Eheverhältnisse bemerkte, gilt auch für Unternehmensakquisitionen, bei denen Compliance-Verstöße miterworben werden. Darüber hinaus bindet die Aufarbeitung solcher Fälle viel Managementkapazität, die nicht für das operative Tagesgeschäft verwendet werden kann. Eine besondere Relevanz ergibt sich für Unternehmen, die beispielsweise in den Anwendungsbereich des US Foreign Corrupt Pra...
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