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Strafrechtliche Stolperfallen beim Vertrieb

Aufgabe des Vertriebs ist es, möglichst viele Produkte „an den Mann“ zu bringen. Um den Umsatz des Unternehmens anzukurbeln, halten sich Vertriebsmitarbeiter bisweilen bewusst nicht ganz an Vereinbarungen oder Zusicherungen. Auch kleine Aufmerksamkeiten verfolgen den Zweck, neue Aufträge an Land zu ziehen. Vielfach ist aber nicht bekannt, dass derartige Praktiken nicht nur zivil- und wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können, sondern auch strafrechtlich bedenklich sind. Im Fall einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.
Von MMag. Dr. Christopher Schrank , Mag. Christiane Stockbauer
01. September 2016 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2016, S. 28
1. Schummeleien des Vertriebs Kunden werden durchaus öfter getäuscht: So werden Werbeversprechen nicht eingehalten, Aufträge anders durchgeführt als vereinbart, Waren zu Unrecht als Bioprodukte bezeichnet oder es wird mehr abgerechnet, als in den Geschäftsbedingungen vereinbart worden ist. Die in der Praxis vorkommenden Fälle sind manchmal sehr trivial (wie das Umdatieren von abgelaufenen Eiern im Fall „Toni's Freilandeier“1), zum Teil aber auch recht komplex (wie etwa bei den mutmaßlichen Ab...

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