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Strafrechtliche Haftung von Unternehmen nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz

Nach wie vor kommt es selten zu Verfahren nach dem 2006 in Kraft getretenen Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG). International steigt daher der Druck auf Österreich, auch juristische Personen für Delikte – etwa Bestechung – zur Verantwortung zu ziehen. Im Licht eines aktuellen Urteils zum VbVG analysiert der Artikel aus juristischer Sicht, wann welche Straftaten Verbänden zuzurechnen sind.
Von Mag. iur. Carola Wett
30. November 2014 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2014, S. 30
Einleitung Am 3. Oktober 2014 wurde am Straflandesgericht Wien das Urteil in einem Korruptions- und Untreueprozess gesprochen, in dem auch die involvierten Verbände nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) angeklagt waren. Das Verfahren endete mit zwei – in Juristenkreisen viel diskutierten – Freisprüchen für die belangten Verbände. Rechtskraft haben die Urteile nicht erlangt, da die Staatsanwaltschaft einen Wiedereinsetzungsantrag gestellt hat, über den eine Entscheidung des OGH noc...

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