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Wirtschaft & Menschenrechte: EU-Studie zeigt Mängel bei Lieferketten

Ein Arbeitsbericht der Europäischen Kommission befasst sich mit der menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen.
Von Redaktion
31. März 2016

In dem Arbeitsbericht der Europäischen Kommission wird aufgezeigt, in welchen Bereichen auf EU-Ebene eine Durchsetzung der UN-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten schon gelungen ist – und wo noch Handlungsbedarf besteht.

Brüssel mahnt arbeitsrechtliche Sorgfalt ein

Die internationalen Anstrengungen, Menschenrechtsverstöße der Wirtschaft zu verhindern beziehungsweise zu ahnden, kumulierten 2011 im einstimmigen Beschluss der Vereinten Nationen, menschenrechtliche Standards als Leitprinzipien für die Wirtschaft festzulegen. Obwohl rechtlich nicht bindend, dienen die UN Guiding Principles on Business and Human Rights gemeinsam mit den Anti-Diskriminierungsbestimmungen in den EU-Verträgen und der Europäischen Corporate Social Responsibilty (CSR)-Strategie als Richtwert für EU-Regelungen.

Etwa jenen zur Verordnung für Arbeitsmigration, mit denen ein unfairer Wettbewerb am Arbeitsmarkt aufgrund von arbeitsrechtlicher Schlechterstellung von Drittstaatenangehörigen untersagt wird.

Generell regt die EU-Kommission gegenüber den Mitgliedsländern an, die UN-Leitprinzipien mittels Nationaler Aktionspläne (NAPs) umzusetzen. Ebenso versucht die Union, Menschenrechtsstandards in ihren wirtschaftlichen Außenkontakten mehr Gewicht zu verleihen, geht aus dem Kommissionsbericht hervor.

Als Beispiel wird eine angestrebte Richtlinie zur Offenlegung der gesamten Lieferkette bei der Einfuhr von Mineralien aus Konfliktgebieten angeführt. Im Rahmen des Förderregimes für den Privatsektor und der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit soll gemäß CSR-Strategie die Unterstützung von Unternehmen mit EU-Geldern eng an deren menschenrechtskonformes Agieren geknüpft sein – in sozialer, umweltpolitischer und finanzieller Hinsicht.

Lieferketten-Verwaltung: Öffentlicher Sektor soll mit gutem Beispiel vorangehen

Mehrfach verweist der Arbeitsbericht aus Brüssel auf die Sorgfaltspflicht bei Importen: Nicht nur die Transparenz der Lieferketten multinationaler Konzerne sei zu verbessern, sondern auch Hilfestellungen für jene, die unter unmenschlichen Bedingungen im Rahmen der Beschaffungsprozesse leiden.

Dementsprechend soll die öffentliche Hand bei ihren Auftragsvergaben beispielgebend sein in Bezug auf die menschenrechtliche Prüfung der Unternehmen einer Lieferkette. Hingewiesen wird im Kommissionsbericht jedoch auf die eingeschränkte rechtliche Handhabe gegen Betriebe, die außerhalb der Europäischen Union angesiedelt sind.

In der EU registrierte Betriebe könnten dagegen von den Mitgliedstaaten auch für Menschenrechtsverstöße belangt werden, wenn diese im Namen des Unternehmens in einem Drittstaat erfolgen.

Weitere Initiativen auf EU-Ebene, um Menschenrechtsstandards in der Wirtschaft zu gewährleisten, umfassen verstärkte Offenlegungsverpflichtungen von Konzernen, Kooperationen zwischen Wirtschaft und zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie die Einbeziehung von CSR-Bestimmungen und Folgenabschätzungen in die Verhandlungen über Handelsabkommen mit Drittstaaten.

Aufgebaut sind die 31 menschenrechtlichen UN-Leitlinien für die Wirtschaft auf drei Säulen: Der staatlichen Pflicht, vor Menschenrechtsverstößen durch entsprechende Regelungen zu schützen; der unternehmerischen Verantwortung, Grundrechte zu respektieren und entsprechend zu handeln; sowie der Notwendigkeit eines verbesserten Zugangs für Opfer von Ausbeutung zu Rechtsmitteln und außergerichtlichen Rechtsbehelfen, etwa in Form von unternehmensinternen Beschwerdestellen.

(Quelle: Parlamentskorrespondenz)

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