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Keine krummen Geschäfte – Rechtsgrundlagen der Exportkontrolle

Die Sensibilität der Behörden bei Verstößen gegen das Exportkontrollrecht hat in den letzten Jahren zugenommen. Außer mit Strafen müssen beteiligte Unternehmen auch mit Imageschäden rechnen. Der Beitrag skizziert Verbote und Beschränkungen, die das Exportkontrollrecht für die Ausfuhr von Waren, Software oder Technologie vorschreibt.
Von Dr. Julia Pfeil
29. Februar 2012 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2012, S. 26
Wozu Exportkontrollrecht? Schon seit vielen Jahren beschränken europäische Staaten die Ausfuhr von Waren und Technologie. Ging es zunächst vor allem darum, die Staaten des früheren Ostblocks von militärischen Entwicklungen der NATO auszuschließen, stehen nun andere Interessen im Vordergrund: Europäische Waren und Technologie soll nicht zu Krisen und Kriegen beitragen, Regime, die ihre Nachbarn oder die Staaten Europas bedrohen können, sollen keine Rüstungstechnologie erhalten, und schließlich...

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