Neues zur Vorstandsvergütung und zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Von MMag. Dr. Christopher Schrank , Mag. Thomas Meier
01. Dezember 2012 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2012, S. 34
01. Dezember 2012 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2012, S. 34
Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, wurden im Rahmen des 2. Stabilitätsgesetzes 2012 1 auch Änderungen im Aktiengesetz (AktG) beschlossen. So gelten für Vorstandsbezüge nunmehr zusätzliche Angemessenheitskriterien sowie eine Pflicht zur Veröffentlichung jedes einzelnen Vorstandsgehalts. Vorstände dürfen grundsätzlich nur mehr nach Ablauf einer Cooling-Off-Phase in den Aufsichtsrat wechseln. Bei der Bestellung des Aufsichtsrats sind fortan Aspekte der Diversität und Internationalität ...
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