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Neues zur Vorstandsvergütung und zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Seit 1. Juli 2012 gelten für Aktiengesellschaften neue Regeln für die Vergütung von Vorständen und die Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Der folgende Beitrag zeigt, was Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder nunmehr zu beachten haben.
Von MMag. Dr. Christopher Schrank , Mag. Thomas Meier
01. Dezember 2012 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2012, S. 34
Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, wurden im Rahmen des 2. Stabilitätsgesetzes 2012 1 auch Änderungen im Aktiengesetz (AktG) beschlossen. So gelten für Vorstandsbezüge nunmehr zusätzliche Angemessenheitskriterien sowie eine Pflicht zur Veröffentlichung jedes einzelnen Vorstandsgehalts. Vorstände dürfen grundsätzlich nur mehr nach Ablauf einer Cooling-Off-Phase in den Aufsichtsrat wechseln. Bei der Bestellung des Aufsichtsrats sind fortan Aspekte der Diversität und Internationalität ...

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