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Novelle: Vereinfachte Fusionen & Spaltungen

Mit einer EU-Richtlinie sollen Unternehmensverschmelzungen und –spaltungen europaweit vereinheitlicht und vereinfacht werden. Nun liegt ein Ministerialentwurf zur Umsetzung in österreichisches Recht vor.
Von Redaktion
01. Februar 2011

Mit dem Minsterialentwurf vom 28. Jänner 2011 (258/ME NR 24. GP) soll das österreichische Umgründungsrecht – konkret das Verschmelzungs- und das Spaltungsrecht – an die Vorgaben der EU (RL 2009/109/EG) angepasst werden.

Die Brüsseler Richtlinie zielt auf die Verringerung von Informationspflichten bei Umgründungen ab, um die Verwaltungslasten für Unternehmen in ganz Europa zu reduzieren und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

Dies versucht die europäische Änderungsrichtline vorwiegend dadurch zu erreichen, dass bisher als Mitgliedstaaten-Wahlrechte ausgestaltete Regelungen, die in bestimmten Konstellationen vereinfachte Umgründungen erlauben – wie zum Beispiel bei Verschmelzungen im Konzern – nunmehr verpflichtend umzusetzen sind.

Das österreichische Recht machte allerdings schon bisher von einigen dieser Wahlrechte Gebrauch, sodass nur in manchen Punkten Anpassungsbedarf besteht.

Inhalte der Novelle

Unter anderem sieht die Novelle im Verschmelzungs- und Spaltungsrecht Vereinfachungen (Entfall von Berichtspflichten) beim Upstream Merger sowie bei der verhältniswahrenden Spaltung vor, eine erweiterte Verzichtsmöglichkeit auf Berichte der Gesellschaftsorgane, den Entfall der Zwischenbilanz in börsenotierten Gesellschaften, die elektronische Bekanntmachung des Verschmelzungs- bzw Spaltungsplans über die Ediktsdatei sowie die Durchsetzbarkeit des Sicherstellungsanspruchs bei der Spaltung.

Die Novelle soll mit 1. Juli 2011 in Kraft treten, die Begutachtungsfrist endet am 7. März 2011.

(LexisNexis Rechtsnews, red)

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