Vorstand der Aktiengesellschaft: Compliance ist Pflicht
Von Dr. Mario Gall LL.M, Mag. Edmund-Philipp Schuster LL.M.
23. Februar 2011 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2011, S. 32
23. Februar 2011 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2011, S. 32
Nach seinem ursprünglichen Wortsinn beschreibt der Begriff „Compliance“ schlicht die Einhaltung der auf einen Normadressaten anwendbaren Vorschriften. Soweit die entsprechenden Vorschriften gesetzlichen Charakter haben, deckt sich dieses Compliance-Verständnis also mit dem (ohnedies allgemein geltenden) Legalitätsprinzip1) und bedürfte kaum einer gesonderten näheren Auseinandersetzung.2) Das moderne Verständnis von Compliance geht aber freilich darüber hinaus, bloß die Verpflichtung zur Einha...
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