USA: Kündigung wegen Kopftuch gekippt
30. November 2010
Mit der Kündigung einer muslimischen Frau, die ihr Kopftuch auch während der Arbeitszeit tragen wollte, beschäftigte sich kürzlich die US-amerikanische Equal Employment Opportunity Commission (Kommission zur Chancengleichheit am Arbeitsplatz – EEOC). Die Frau arbeitete bei LAZ Parking, einer in 21 US-Staaten tätigen Parkhausgesellschaft, die 425.000 Parkplätze managt. Das Unternehmen wird 46.000 Dollar Entschädigung wegen religiöser Diskriminierung zahlen.
Die Klage wurde am 7. Mai 2010 beim Bundesbezirksgericht für den nördlichen Teil von Georgia eingebracht (Fall-Nr.: 1:10-CV-1384). Die EEOC beanstandete die Kündigung der praktizierenden Muslimin als religiöse Diskriminierung: Die Weigerung der Frau, während der Arbeitszeit auf das Tragen eines Kopftuchs zu verzichten, rechtfertigt die Kündigung nicht.
Civil Rights Act aus 1964 untersagt Diskriminierung
Titel VII des Civil Rights Act aus 1964 untersagt es Arbeitgebern, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wegen Rasse, Hautfarbe, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder sexueller Identität Diskriminierungen auszusetzen. Auch das Verwehren der Ausübung ernsthaften religiösen Glaubens, so wie in diesem Fall, ist verboten. Das Gerichtsverfahren wurde von der EEOC angestrengt, nachdem der Versuch einer außergerichtlichen Einigung gescheitert war.
Zusätzlich zur finanziellen Entschädigung sind Ausbildungsmaßnahmen und Aushänge zu Anti-Diskriminierung sowie ein Berichtswesen vorgesehen. LAZ schließt in der Einigung jede Haftung und jeden Vorsatz aus. Dazu Robert Dawkins, EEOC Regionalanwalt für Atlanta: „LAZ Parking hat mit uns korrekt und im Sinne einer raschen Einigung zusammengearbeitet. Wir sind davon überzeugt, dass LAZ Parking hinkünftig solche Probleme ernsthaft vermeiden wird.“ Die EEOC ist für die Durchsetzung von Bundesgesetzen gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz verantwortlich.
Mag. Manuela Taschlmar
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