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Mochowce: Rechtsbruch in der Slowakei?

Offenbar wurde beim Bau des AKW Mochovce die Aarhus-Konvention über Umweltinformation und Öffentlichkeitsbeteiligung missachtet. Verschiedene Umweltorganisationen fordern nun einen Baustopp.
Von Redaktion
14. Januar 2011

Nach einer Klage bei der UNO in Genf (UN-ECE) durch verschiedene Umweltschutzorganisationen hat das Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) in seiner abschließenden Entscheidung bestätigt, dass beim Bau des AKW Mochovce die Aarhus-Konvention über Umweltinformation und Öffentlichkeitsbeteiligung missachtet wurde.

Baustopp gefordert

Das Komitee bestätigt in der Rechtsprechung, dass drei zentrale Abänderungen des ursprünglichen Bauplans im Jahr 2008 ohne Beteiligungsmöglichkeit der betroffenen Bürger erfolgt sind. Daran ändere auch die im Nachhinein durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), bei der sich auch die österreichische Öffentlichkeit beteiligt hatte, nichts, da die Beteiligung „frühzeitig und effektiv“ zu erfolgen habe.
„Die Slowakei bricht damit Artikel 6, Absatz 4 der Aarhus-Konvention, die die Möglichkeiten der Öffentlichkeitsbeteiligung vorschreibt. Das Komitee bestätigt klar unsere Sicht der Rechtslage“, sagt Thomas Alge, der Ökobüro-Jurist, der die Umweltschutzorganisationen bei diesem Fall unterstützt.
Die österreichische Umweltschutzorganisation Global 2000 fordert nun einen Baustopp des Projekts sowie die korrekte Beteiligung der betroffenen Bürger und eine neue Umweltverträglichkeitsprüfung. Global 2000 hatte zusammen mit Friends of the Earth Europe, Greenpeace Slowakei und International sowie Za Matky Zem und Via Iuris die Beschwerde bei der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) eingereicht.

EU soll handeln

Das Bestreben der Slowakei, das Bauprojekt so schnell wie möglich fertig zu stellen und dabei die 'mühsame' Beteiligung der betroffenen Bürger möglichst gering zu halten werde nun drastisch gebremst werden, meint Global 2000. Da die Europäische Union die Aarhus-Konvention ratifiziert hat, sei die Europäische Kommission verpflichtet, die Einhaltung der Aarhus-Konvention durch die Mitgliedsstaaten zu überwachen und gegebenenfalls die Einhaltung des europäischen Rechts einzuklagen.

Die Originaldokumente:

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