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EU verschärft Anti-Korruptions-vorschriften bei öffentlichen Auftragsvergaben

Die kürzlich von der EU beschlossene Reform des Vergabewesens bringt weitreichende Verschärfungen im Bereich der Korruptionsbekämpfung bei öffentlichen Beschaffungen mit sich. Hierzu zählen etwa neue Ausschlussgründe von Vergabeverfahren, Vergabesperren von bis zu fünf Jahren oder die eingeschränkte Möglichkeit, bereits geschlossene Verträge abzuändern. Vor allem sehen die neuen EU-Vergaberichtlinien erstmals für wegen Korruption belangte Unternehmen die Möglichkeit vor, sich durch Compliance-Maßnahmen zu rehabilitieren. 
Von Dr. Johannes S. Schnitzer LL.M.
31. August 2014 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2014, S. 34
Dass es sich bei öffentlichen Auftragsvergaben um einen äußerst anfälligen Bereich für Korruption handelt, ist nicht neu. Denn Absprachen und Schmiergeldzahlungen sollen bei öffentlichen Beschaffungen alles andere als eine Ausnahme sein. Einer Studie aus dem Jahr 2013 zufolge, könnten innerhalb der Europäischen Union (EU) bis zu 18 Prozent der Projektkosten bei öffentlichen Auftragsvergaben in „falsche Kanäle“ fließen. Ein jährlicher Schaden von dutzenden Milliarden Euro alleine aufgrund von ...

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