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Das neue Anti - Korruptionsstrafrecht

Mit 1. Jänner 2013 tritt das neue Anti-Korruptionsstrafrecht in Kraft. Es bringt weitreichende Reformen der bisherigen Bestimmungen. So kann nun etwa ein österreichischer Staatsbürger in Österreich strafrechtlich verfolgt werden, wenn er im Ausland korrumpiert. Bemerkenswert sind auch die Ausweitung des Amtsträgerbegriffs auf staatsnahe Unternehmen oder die Neudefinition des „Anfütterns“. Diese und alle weiteren Neuerungen des KorrStrÄg 2012 werden im folgenden Beitrag im Einzelnen erläutert.
Von Mag. Georg Krakow MBA, Dr. Caroline Toifl
30. August 2012 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2012, S. 22
Anfang nächsten Jahres wird das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 (KorrStrÄG 2012) in Kraft treten.[1] Die Novelle zum Korruptionsstrafrecht sieht umfassende Änderungen vor: So wird der Amtsträgerbegriff auf staatsnahe Unternehmen ausgeweitet, die inländische Strafbarkeit ausgedehnt sowie das Verständnis von öffentlicher und privater Korruption schärfer gefasst. Darüber hinaus wurde die früher bestehende, sehr eingeschränkte Amtsträgerdefinition von Abgeordneten – diese galten im Wes...

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