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Anlassfall „Schulfotoaktionen“: OGH trifft Klarstellungen zum Korruptionsstrafrecht

Im diesem Sommer hat der Oberste Gerichtshof eine Grundsatzentscheidung zur Korruptionsstrafbarkeit bei Schulfotoaktionen getroffen. Dabei nutzte das Höchstgericht die Möglichkeit, strittige Themen des Korruptionsstrafrechts zu klären, die mit dem Anlassfall nicht unmittelbar zu tun hatten. Für die tägliche Compliance-Praxis sind diese Klarstellungen richtungsweisend.
Von Mag. Matthias Cernusca , Dr. Klara Kiehl
05. Dezember 2016 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2016, S. 30
Ob aus der eigenen Schulzeit oder aus Elternsicht, fast jedem sind die sogenannten „Schulfotoaktionen“ im heimischen Schulalltag bekannt. Dass die Schulen von den Fotografen regelmäßig Geldzahlungen oder anderweitige Sachleistungen erhalten, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) auf den Plan gerufen. In einem dieser Fälle hat die WKStA die Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens angeordnet. Der Oberste Gerichtshof hat dies zum Anlass genommen, um zentra...

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