Korruptionsindex: Österreich fällt zurück
02. Dezember 2011
Der Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International zeigt seit einem halben Jahrzehnt ein beständiges leichtes Absinken der Position Österreichs im weltweiten Vergleich. Lag Österreich 2005 im weltweiten Vergleich noch auf Rang 10, so liegt Österreich 2011 (ex aequo mit Großbritannien und Barbados) mit einem Punktewert von 7,8 nur noch auf Rang 16.
Der Korruptionswahrnehmungsindex misst die Einschätzung der Verbreitung von Korruption im gesamten staatlichen Sektor (Bestechlichkeit von Amtsträgern im Bereich der Verwaltung, Justiz, Politik usw.) durch Unternehmensberatungsagenturen und die internationale Geschäftswelt. Befragt werden Manager international tätiger Unternehmen, Bevölkerungsumfragen sind in diesem Index nicht berücksichtigt. Bewertet wird auf einer Skala von 0=Wahrnehmung umfassender Korruption und 10=völlige Korruptionsfreiheit.
Österreich im Mittelfeld
Zieht man die tatsächlich vergleichbare Staatengruppe wirtschaftlich hochentwickelter, seit Jahrzehnten demokratisch verfasster rechtsstaatlicher Demokratien heran, so liegt Österreich im eher schlechteren Mittelfeld (siehe Tabelle).
Für Transparency International - Austrian Chapter (TI-AC) zeigt das Ergebnis, dass die zuvor eher verdeckten Korruptionsprobleme mittlerweile auch international verstärkt wahrgenommen werden. Dem Abwärtstrend müsse energisch gegengesteuert werden, fordert die Organisation.
Forderungen von Transparency Österreich
TI-AC hat die österreichische Bundesregierung und die Parlamentarier vor diesem Hintergrund aufgefordert, ohne weitere Verzögerung ein umfangreiches Antikorruptionspaket zu beschließen. Im Besonderen fordert TI-AC:
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den kommende Woche zu erwartenden Evaluierungsberichte von GRECO zum Korruptionsstrafrecht und zur Parteienfinanzierung diesmal unverzüglich zur Veröffentlichung freizugeben und die zu erwartenden kritischen Empfehlungen zum Anlass zu nehmen, dem Nationalrat entsprechende Gesetzesvorlagen zur Änderung des Korruptionsstrafrechts und zur Transparenz bei Parteienfinanzierung zuzuleiten,
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die zügige Beseitigung der personellen Engpässe in der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA),
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eine Verbesserung der Gesetzesvorlage zum Lobbying-Gesetz.
Weitere Informationen auf www.ti-austria.at
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