Berlin ernennt „Vertrauensanwalt“ für Korruptionsverdachtsfälle
24. Oktober 2011
Seit dem 1. Oktober 2011 hat Berlin einen „Vertrauensanwalt“, der vertraulich Hinweise von Bürgern entgegennimmt, die Informationen zu einem Korruptionsverdacht weitergeben oder Rechtsverstöße bei der Vergabe öffentlicher Aufträge melden möchten.
Justizsenatorin Gisela von der Aue hat nun einen entsprechenden Vertrag mit dem Rechtsanwalt Christoph Partsch unterzeichnet, der laut Senatsverwaltung für Justiz langjährige Erfahrungen auf den Gebieten der Korruptionsprävention und -bekämpfung hat.
Der Zuständigkeitsbereich dieses Vertrauensanwalts betrifft die Berliner Senatsverwaltungen, die nachgeordneten Behörden und die Einrichtungen, für die das Land beispielsweise über eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Verantwortung trägt.
Bürger und auch Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung können sich an den Ombudsmann wenden, der verpflichtet ist, über die Identität der Hinweisgeber Stillschweigen zu bewahren, wenn diese „nach bestem Wissen und Gewissen“ wahrheitsgemäße Angaben gemacht haben.
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