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§ 153 StGB/Untreue: Eine Herausforderung für die Unternehmensführung?

Ermittlungen und Verfahren wegen § 153 StGB/Untreue gegen angesehene Persönlichkeiten der österreichischen Wirtschaft haben eine breite Diskussion über einen möglichen Änderungsbedarf dieses Tatbestandes ausgelöst. Erörtert wird, ob Vorstände und Geschäftsführer durch den § 153 StGB in der Entscheidungsfindung erheblich eingeschränkt würden und unternehmerisches Risiko nicht mehr so bewerten, wie dies für das Unternehmen gut wäre, sondern zu beengt und zaghaft, wodurch letztlich sogar dem Wirtschaftsstandort Schaden zugefügt werden könne.
Von Dr. Hannes Jarolim
03. Juni 2014 / Erschienen in Compliance Praxis 2/2014, S. 27
Die Sorge österreichischer Unternehmen, dass § 153 StGB bzw die Judikatur dazu die Tätigkeit eines Vorstands über Gebühr einschränkt, hat einen Diskurs über einen gesetzlichen Änderungsbedarf dieser strafrechtlichen Bestimmung ausgelöst. Da die Gesetzgebung eine Reflexion dessen ist, was eine Gesellschaft in ihrer Entwicklung für sich als schützenswert definiert, sollte in der öffentlichen Diskussion ein Gefühl dafür entwickelt werden, was das Delikt der Untreue umfasst, was es bezwecken soll...

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