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„Vergabe-Compliance“: Transparenz und Sicherheit in der öffentlichen Vergabe

Die Vergabe-Compliance ist als neue Staatspflicht in § 26 BVergG 2018 ausdrücklich gesetzlich verankert. Zentrale Ziele sind die Verhinderung von Günstlingswirtschaft, die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs und die Gleichbehandlung aller Unternehmer. Dadurch soll eine rechtmäßige und sparsame Verwendung öffentlicher Gelder sicher­gestellt und das Vertrauen der Bürger in den Staatsapparat gestärkt werden.
Von Mag. Berthold Hofbauer
07. Dezember 2021 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2021, S. 34
Vor nunmehr über zwei Jahrzehnten ist mit dem Bundesvergabegesetz die erste gesetzliche Regelung zur öffentlichen Auftragsvergabe in Österreich in Kraft getreten. Grundlage hierfür waren die EU-Vergaberichtlinien zum Zeitpunkt des Beitritts Österreichs zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Jahr 1994, die in die nationale Gesetzgebung einzuarbeiten waren. Seit diesem Zeitpunkt hat sich das Vergaberecht so dynamisch wie kaum ein anderes Rechtsgebiet weiterentwickelt und bereits mehrere bede...

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