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Bestbieterprinzip bei Vergaben: Kriterien-Katalog publiziert

Eine Sozialpartner-Initiative hat Vorschläge unterbreitet, welche Kriterien bei Vergaben von Bauaufträgen nach dem Bestbieterprinzip angewendet werden sollten. Der Katalog ist online abrufbar.
Von Redaktion
26. Juli 2016

Anfang 2016 wurde das „Bestangebotsprinzip“ bzw. „Bestbieterprinzip“ als Zuschlagsprinzip für bestimmte Konstellationen im Vergaberecht verankert. Neben dem Preis muss demnach zwingend noch ein weiteres Vergabekriterium vom Auftraggeber festgelegt werden.

Da der Gesetzgeber – bewusst – nicht vorgeschrieben hat, um welche Kriterien es sich dabei handeln muss, hat nun eine Sozialpartner-Initiative aus drei Fachgewerkschaften, 11 Bundesinnungen und zwei Fachverbänden einen sogenannten Bestbieterkriterien-Katalog veröffentlicht.

Dieser enthält „Vorschläge für qualitative Zuschlagskriterien für Bauaufträge“ mit einem geschätzten Auftragswert von mehr als einer Million Euro. Dies ist der praktisch bedeutendste Bestbieterfall im Baubereich, der Katalog gilt aber auch für alle anderen Bestbieterfälle.

Die im Bestbieterkriterien-Katalog beispielhaft angeführten Zuschlagskriterien sind dabei unverbindliche Handreichungen und erheben keinen Anspruch auf allgemeine Gültigkeit.

Vorgesehen sind 13 qualitative Zuschlagskriterien (8 wirtschaftliche, 3 soziale und 2 umweltrelevante), etwa die Beschäftigung von älteren Arbeitnehmern (Beschäftigte ab dem vollendeten 50. Lebensjahr).

Weiters enthält der Katalog unterschiedliche Berechnungsmodelle, Erläuterungen und Ausschreibungstextbausteine, aus denen sich öffentliche Auftraggeber bedienen können.

Die Sozialpartner-Initiative verspricht laufende Anpassungen und Adaptierungen des Katalogs unter Einbeziehung der praktischen Erfahrungen der Auftraggeber und Auftragnehmer.

Die jeweils aktuellste Version des Katalogs steht als kostenloser Download unter www.faire-vergaben.at zur Verfügung (derzeit Stand 20. 7. 2016).

(Quelle: LexisNexis Rechtsredaktion)

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