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„Wir wählen unsere Geschäftspartner sorgfältig aus…“

Grundsatzerklärungen wie diese, die Verantwortung bei der Auswahl von Geschäftspartnern verdeutlichen, finden sich regelmäßig im Verhaltenskodex von Unternehmen. Der Anspruch ist, dass die wesentlichen Standards bei der Auswahl und die Grundsätze für die weitere Geschäftsbeziehung für alle Geschäftspartner gleichermaßen gelten müssen.
Von Mag. DI Katharina Schönauer
03. September 2015 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2015, S. 18
Vor etwas mehr als zwei Jahren stürzte in Bangladesch ein neunstöckiges Fabrikgebäude ein. Es war teils widerrechtlich, mit minderwertigen Materialien und auf sumpfigem Bauland errichtet und betrieben worden. Der Großunfall am Rana Plaza forderte 1.129 Menschenleben und 2.515 Verletzte. Die Arbeiter nähten unter anderem Kleidungsstücke für internationale Modemarken und Textilhändler. Seitdem wurde ein Opfer-Fonds eingerichtet, in den bisher 23 der geplanten 30 Millionen Dollar eingezahlt word...

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