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Complianceschwerpunkte 2017

Der Jahreswechsel ist ein guter Zeitpunkt innezuhalten und sich über private wie berufliche Ziele des kommenden Jahres Gedanken zu machen. Dies gilt auch für Complianceverantwortliche. Angesicht der Fülle verschiedener Ansätze und Methoden können Standardlösungen kaum weiterhelfen.
Von Dipl.-Kfm. Thomas Schneider
01. August 2017

Hilfreich kann allerdings eine Orientierung am Minimumgesetz des deutschen Chemikers Justus von Liebig sein, das besagt, dass das Wachstum von Pflanzen durch die im Verhältnis knappste Ressource (Nährstoffe, Wasser, Licht etc.) eingeschränkt wird. Diese „knappste Ressource“ verstärkt in den Fokus der Compliance-Tätigkeiten zu rücken, kann ein Ziel für 2017 darstellen.

Die Abbildung unten weist auf die Ursache von Entscheidungen des Einzelnen hin, womit immer auch die Compliancekonformität betroffen ist. Wie wichtig die drei Faktoren sind, wo und wie stark Schwerpunkte gesetzt werden, entscheidet der Leser. Eine weitgehende Vernachlässigung, ja Ignoranz eines Feldes ist in keinem Fall sinnvoll.

Abbildung: Compliance-Schwerpunkte 2017, © Stürmer
Abbildung: Compliance-Schwerpunkte 2017

Folgende Fragen helfen bei der Schwerpunktsetzung:

Ökonomische, strukturelle und politische Prozesse

  • Sind die Entscheidungen der Unternehmensleitung legitim aus Sicht der Mitarbeiter?

  • Wie erfolgen Trennungen von Mitarbeitern im Fall von Complianceverstößen?

  • Reflektieren die Unternehmensregeln den sozialen Wandel, bspw. im Umweltschutz, dem Umgang mit Lieferanten, den Arbeitszeitmodellen?

Soziale Prozesse

  • Welche Gruppen bestehen in compliancesensiblen Bereichen? Welche Instrumente nutzt die Compliance zur Beeinflussung?

  • Kennt und beeinflusst die Compliance die Gruppenwerte?

  • Berücksichtigt die Compliance insbesondere Berufsanfänger, bevor diese nach der Ausbildung von Arbeitsgruppen beeinflusst werden?

Psychologische Prozesse

  • Vermittelt die Compliance Entscheidungsregeln? Kennen Mitarbeiter und Compliance Officer den kategorischen Imperativ, den Regelutilitarismus?

  • Ist den Mitarbeitern die Gefahr des „Anfütterns“ bekannt? Wissen sie damit umzugehen?

  • Meldungen von Complianceverstößen sind keine Denunziation von Kollegen. Teilen die Betroffenen diese Ansicht?

Die Fragen sind nicht als Checkliste gedacht, Gedanken kann und soll sich jeder Einzelne machen. Entsprechend gilt 2017, was schon immer galt, die Aufforderung von Immanuel Kant: Sapere aude! – Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.

Buchtipp: „Verhaltensorientierte Compliance“

Cover: Verhaltensorientierte Compliance, © ESV
Cover: Verhaltensorientierte Compliance

Was verhaltenswissenschaftliche Ansätze und Methoden für effektives Compliance-Management leisten, untersucht das Werk „Verhaltensorientierte Compliance“ von Thomas Schneider und Carina Geckert (Erich Schmidt Verlag).

Autoren

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