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Wettbewerb: Markteintritt von Generika verhindert?

Verhindert das französische Pharmaunternehmen Servier zusammen mit Generikaherstellern den Markteintritt von Generika für ein Herz-Kreislauf-Medikament? Die europäischen Wettbewerbshüter hegen diesen Verdacht und haben den Beschuldigten jetzt ihre Beschwerdepunkte vorgelegt.
Von Redaktion
31. Juli 2012

Die Europäische Kommission hat dem französischen Pharmaunternehmen Servier sowie mit ihm im Wettbewerb stehenden Generikaherstellern (Teva, Unichem, Niche Generics Limited, Mylan, Krka, Lupin) ihre Beschwerdepunkte in Bezug auf Praktiken mitgeteilt, die den Markteintritt von Generika für das Herz-Kreislauf-Medikament Perindopril verzögern könnten.

Die Brüsseler Wettbewerbshüter vertreten den Standpunkt, dass Servier die wenigen alternativen Technologien zur Herstellung von Perindopril erworben hat, um den Markteintritt von Generika zu erschweren oder zu verzögern.

Servier soll laut Kommission die Marktexklusivität seines Produkts in unzulässiger Weise geschützt haben, indem es konkurrierende Generikahersteller zum Abschluss von Vereinbarungen zur Patentstreitbeilegung veranlasste, um den Wettbewerb einzuschränken. Diese Praktiken könnten zum Ziel gehabt haben, die Marktstellung von Servier über den bevorstehenden Patentablauf von Perindopril hinaus zu schützen. Mit dem Ablaufen des Patents wäre grundsätzlich der Weg für den Markteintritt von Generika frei gewesen.

Sollten sich die Vermutungen der Kommission bestätigen, liegt ein Verstoß gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Absprachen bzw. des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung vor.

Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen können mit einer Geldbuße von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des jeweiligen Unternehmens sanktioniert werden.

Hintergrund

Die Kommission hat am 8. Juli 2009 ein Kartellverfahren gegen Servier und andere Pharmaunternehmen eingeleitet. Sie stellte im Rahmen der Untersuchung des Wettbewerbs im Pharmasektor einige strukturelle Probleme und fragwürdige Unternehmenspraktiken fest, die zu Beeinträchtigungen des Wettbewerbs und Verzögerungen des EU-Markteintritts neuer, innovativer und auch billigerer Generika führen könnten.
In ihrem Abschlussbericht hat die Kommission eine Reihe von Empfehlungen zur Bewältigung dieser allgemeinen Probleme vorgelegt. Sie betont darin insbesondere die Bedeutung einer konsequenteren Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften in Bezug auf die Streitbeilegung in Patentfragen.
Eine Mitteilung der Beschwerdepunkte ist ein formeller Schritt im Rahmen von Ermittlungen der Kommission zu einem mutmaßlichen Verstoß gegen das EU-Kartellrecht. Die Kommission teilt den beteiligten Unternehmen schriftlich mit, welche Beschwerden gegen sie erhoben werden. Die Unternehmen können ihrerseits die Unterlagen in der Kommissionsakte einsehen, schriftlich Stellung nehmen und eine mündliche Anhörung beantragen, in deren Rahmen sie vor Vertretern der Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden ihre Sicht des Falles darlegen können.

(PM EU-Kommission, kp)

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