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„Pay-for-Delay“: EuGH hält an Kartellbuße gegen Pharmafirmen fest

Das Gericht der EU hat erstmals bestätigt, dass „Pay-for-Delay“-Absprachen europäisches Wettbewerbsrecht verletzen. Die Pharmafirma Lundbeck hatte durch hohe Zahlungen die Vermarktung von Generika des Antidepressivums Citalopram verzögert.
Von Redaktion
14. September 2016

Seit Ende der 1970er Jahre hat das dänische Pharmaunternehmen Lundbeck ein Antidepressivum mit dem Wirkstoff „citalopram“ entwickelt und patentieren lassen.

Nach Ablauf seines Grundpatents an dem Molekül von Citalopram hielt Lundbeck nur mehr eine gewisse Anzahl von Patenten, die ihr einen eingeschränkteren Schutz gewährten. Insbesondere hatte Lundbeck ein Patent zu einem Herstellungsverfahren für Citalopram angemeldet. Hersteller billigerer Generika von Citalopram konnten daher einen Markteintritt in Erwägung ziehen.

Im Jahr 2002 schloss Lundbeck mit vier Generikaherstellern, nämlich Generics (UK), Alpharma, Arrow und Ranbaxy, sechs Vereinbarungen über Citalopram. Als Gegenleistung für die Verpflichtung der Generikaunternehmen, nicht in den Markt von Citalopram einzutreten, gewährte ihnen Lundbeck hohe Zahlungen und andere Anreize.

Insbesondere zahlte Lundbeck beträchtliche Pauschalbeträge, kaufte Generikavorräte auf, bloß um sie zu vernichten, und bot im Rahmen einer Vertriebsvereinbarung Gewinnzusagen an.

Im Oktober 2003 erfuhr die Kommission von den Vereinbarungen und kam nach Untersuchungen 2013 zum Schluss, dass Lundbeck und die Generikaunternehmen zumindest potenzielle Wettbewerber seien und dass die streitigen Vereinbarungen bezweckte Wettbewerbsbeschränkungen darstellten.

Die Kommission verhängte daher Gesamtgeldbußen in Höhe von 93,7 Millionen Euro gegen Lundbeck und von 52,2 Millionen Euro gegen die Generikahersteller.

Diese haben beim Gericht der Europäischen Union Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission und auf Aufhebung der gegen sie verhängten Geldbuße erhoben.

In seinen Urteilen vom 8. September 2016 weist das Gericht diese Klagen ab und bestätigt die Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 145 Millionen Euro.

Zum ersten Mal wird damit gerichtlich bestätigt, dass „Pay-for-Delay“-Absprachen europäisches Wettbewerbsrecht verletzen.

Weblinks

Die Urteile im Volltext: T-460/13, T- 467/13, T-469/13, T-470/13, T-471/13, T-472/13

(Quelle: EuG)

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