Rossmann zu Kartellurteil: Millionenbußen gefährden Rechtsstaat
13. März 2018
Die Rossmann GmbH hat gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az. V-4 Kart 3/17 OWi) Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Das OLG Düsseldorf hatte gegen Rossmann Ende Februar eine Geldbuße in Höhe von 30 Mio. Euro verhängt und damit die vom Bundeskartellamt am 23. Dezember 2015 verhängte Geldbuße drastisch erhöht. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren wegen vertikaler Preisabsprachen beim Vertrieb von Röstkaffee damals mit einer Geldbuße in Höhe von 5,25 Mio. Euro abgeschlossen. Laut Gericht haben sich Rossmann und der Kaffeeröster Melitta zwischen 2004 und 2008 über Mindestpreise vor allem für Filterkaffee verständigt.
Absprachen „nicht nachvollziehbar“
Rossmann hält nun in einer Aussendung fest, den Vorwurf illegaler Preisabsprachen bei Endverkaufspreisen mit Melitta nicht nachvollziehen zu können. Die Dirk Rossmann GmbH habe sich nach internen Erkenntnissen niemals von Lieferanten die Endverkaufspreise vorschreiben lassen, auch nicht von Melitta im Zusammenhang mit Melitta-Filterkaffee.
Durch die Versechsfachung des ursprünglich vom Bundeskartellamt festgesetzten Bußgeldes durch das OLG Düsseldorf werde Geschäftsführern von Unternehmen in derartigen Kartellverfahren „letztlich der Rechtsweg abgeschnitten, weil die Überprüfung von Entscheidungen des Bundeskartellamts durch die Gerichte mit finanziellen Risiken einhergeht, die gegenüber den Gesellschaftern oder Aktionären eines Unternehmens nicht mehr gerechtfertigt werden können.“
Rechtsstaat „außer Kraft gesetzt“
Die gerichtliche Überprüfung von Behördenentscheidungen stelle eine Grundvoraussetzung des Rechtsstaats dar, die nicht durch die abschreckende Erhöhung von Bußgeldern gleichsam außer Kraft gesetzt werden dürfe, so Rossmann in der Stellungnahme.
(Quelle: Rossmann/ Bundeskartellamt)
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