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„Competition Talk“ zu Hausdurchsuchungen

Der zweite „Competition Talk“ der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) beschäftigte sich mit aktuellen Entwicklungen und dem rechtlichen Umfang bei Hausdurchsuchungen. Diese gewinnen für die BWB als Ermittlungsinstrument an Bedeutung.
Von Redaktion
03. Dezember 2012

Am 27. November 2012 fand zum zweiten Mal der „Competition Talk“ mit den Experten Nikolaus Schaller, Richter am Kartellgericht, Raoul Hoffer, Partner Binder Grösswang Rechtsanwälte und Natalie Harsdorf Enderndorf, Referentin der Bundeswettbewerbsbehörde, statt. Die Veranstaltung soll laut BWB zur „Bewusstseinsbildung und Prävention“ beitragen.

BWB-Generaldirektor Theodor Thanner gab einleitend einen Überblick zum Thema kartellrechtliche Hausdurchsuchungen in Österreich. Demnach fanden im Jahr 2011 14 nationale und fünf europäische und im Jahr 2012 22 nationale und zwei Hausdurchsuchungen im Auftrag der Europäischen Kommission statt. Das Ermittlungstool werde von der BWB intensiver genutzt, da es bei der Aufdeckung von Absprachen neben Kronzeugenanträgen am effektivsten sei, sagte Thanner.

Natalie Harsdorf Enderndorf erläuterte die Vorgehensweise der BWB bei Hausdurchsuchungen. Sie ging dabei auf den durch die Kartellrechtsreform veränderten Rechtsrahmen insbesondere die neue Möglichkeit der BWB zur Beschlagnahme und Zeugenbefragung ein. Harsdorf hob hervor, dass die richterliche Anordnung der Rahmen für Hausdurchsuchungen sei. Es gäbe keine hierarchische Ordnung der Ermittlungsmöglichkeiten der BWB. Beweismittel können sowohl bei Privaten als auch Dritten gesucht werden.

Korrekte Abwicklung für alle Beteiligten wesentlich

Rechtsanwalt Raoul Hoffer äußerte die Wünsche eines Anwalts hinsichtlich einer Hausdurchsuchung:

  1. Die Anwesenheit des Anwalts,

  2. die Ordnungsmäßigkeit der Hausdurchsuchung und ggf.

  3. entsprechender Rechtsschutz.

Er wies in diesem Zusammenhang auf die Neuerungen durch die Novelle des Kartellrechts hin, insbesondere, dass kein umfassender Anspruch auf Versiegelung von Unterlagen mehr bestehe. Es gebe zwar bei einer Überschreitung des Hausdurchsuchungsbefehls ein Beweisverwertungsverbot, dieses habe aber in der Praxis nur beschränkte Wirkung. Zumal sich im Rahmen der Novelle somit eine Reihe neuer Fragen stellen, regte Hoffer die Erstellung eines Handbuchs der BWB eventuell auch mit Beteiligung der Anwaltschaft zu Hausdurchsuchungen an.

Effizienterer Kartellrechtsvollzug durch Kartellrechtsreform möglich

Nikolaus Schaller erklärte als Richter des Kartellgerichts, dass Änderungen der Regelungen über die Hausdurchsuchung notwendig waren, um einen effizienteren Vollzug zu ermöglichen. Die bisher bestehende Möglichkeit, die Ermittlungstätigkeit der Hausdurchsuchung im Extremfall fast zur Gänze auf den Einzelrichter am Kartellgericht zu verlagern, führte nicht nur zu enormen praktischen Schwierigkeiten sondern steht auch in einem erheblichen Spannungsfeld zu der im österreichischen Vollzugssystem bestehenden Trennung in Ermittlungs- und Entscheidungsbehörde. Die nunmehr vorgesehene Einschränkung des Widerspruchsrechts gehe allerdings sehr weit und werde wohl dazu führen, dass in Zukunft den Beweisverwertungsverboten eine größere Bedeutung zukommen werde.

Hausdurchsuchungen und Arbeitsrecht

In der anschließenden Diskussion wurden vorwiegend Fragen zum Vorgehen der BWB bei den Durchsuchungen erläutert, wie beispielweise der Umgang mit Protokollen oder elektronischen Sicherungen. Rechte und Pflichten von Unternehmen vor dem Hintergrund der neuen gesetzlichen Regelungen wurden hervorgehoben; Verhalten von Mitarbeitern insbesondere im Hinblick auf arbeitsrechtliche Gegebenheiten sowie auch die Rolle von Betriebsräten wurde diskutiert.

Der nächste Competition Talk wird am 29. Jänner 2013 zum Thema Medienvielfalt stattfinden.

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Redaktion

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