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EU-Kommission bittet um Stellungnahmen zur Fusionskontrolle

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu bestimmten verfahrenstechnischen und juristischen Aspekten der EU-Funktionskontrolle eingeleitet. Im Rahmen der Konsultation sollen Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Verbänden, Behörden und anderen Interessenträgern eingeholt werden.
Von Redaktion
07. Oktober 2016

Die Europäische Kommission strebt eine Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften zur Fusionskontrolle an. Dazu wurde nun eine öffentliche Konsultation gestartet. 

Schwerpunkte der Konsultation sind a) die Wirksamkeit ausschließlich umsatzbasierter Schwellenwerte in der EU-Fusionskontrollverordnung, b) die Bearbeitung von Fällen, die normalerweise keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken geben und c) Verweismechanismen zwischen Mitgliedstaaten und Kommission.

Anmeldeschwellen

Unternehmenszusammenschlüsse müssen von der Kommission geprüft werden, wenn sie eine EU-weite Bedeutung haben, das heißt, wenn der Umsatz von mindestens zwei der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen die entsprechenden Anmeldeschwellen erreicht.

In letzter Zeit wurde infrage gestellt, ob die ausschließlich umsatzbasierten Anmeldeschwellen der EU-Fusionskontrollverordnung die gewünschte Wirkung zeigen. Es wurde vorgeschlagen, die bestehenden Schwellen durch alternative Kriterien zu ergänzen, um einige Arten von Transaktionen in bestimmten Wirtschaftszweigen zu erfassen, zum Beispiel digitale Dienstleistungen und Arzneimittel.

Unter den aktuellen Fusionskontrollschwellen müssen Übernahmen von Zielunternehmen, die zwar noch keinen nennenswerten Umsatz erzielen, jedoch über ein eventuell durch einen hohen Preis zum Ausdruck kommendes Marktpotenzial verfügen, nicht bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet werden. Solche Fälle betreffen vor allem den Wirtschaftszweig digitale Dienstleistungen.

In der Pharmaindustrie können ähnliche Situationen auftreten, wenn etablierte Unternehmen hoch bewertete Biotech-Unternehmen erwerben, die über noch in der Entwicklung befindliche Produkte verfügen, welche erst bei ihrer Markteinführung nennenswerte Umsätze erzielen können.

Deshalb soll mit der Konsultation herausgefunden werden, ob bei der EU-Fusionskontrolle Durchführungslücken dahingehend bestehen, dass bestimmte grenzübergreifende Transaktionen, die sich auf den EU-Binnenmarkt oder wesentliche Teile davon auswirken könnten, nicht unter die Kontrolle fallen.

Bearbeitung von in der Regel unproblematischen Fällen

Für bestimmte Arten von Fällen, die normalerweise keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken geben, gilt derzeit ein vereinfachtes Verfahren. In ihrem Weißbuch von 2014 „Eine wirksamere EU-Fusionskontrolle“ schlug die Kommission Änderungen der EU-Fusionskontrollverordnung vor, um das Verfahren weiter zu vereinfachen.

In der vorliegenden Konsultation bittet die Kommission um Stellungnahmen zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens, um herauszufinden, ob eine weitere, über die im Weißbuch aufgeführten Vorschläge hinaus gehende Vereinfachung der Bearbeitung bestimmter unproblematischer Fälle möglich ist.

Verweisungsregelung

Darüber hinaus interessiert sich die Kommission für Stellungnahmen zur Anwendung der Verweisungsregelung und zu bestimmten administrativen und technischen Aspekten der EU-Fusionskontrollverordnung.

Die Verweisungsregelung ermöglicht bei bestimmten Zusammenschlüssen die Neuzuweisung der Zuständigkeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission. Sie trägt dazu bei, dass die Prüfung von Unternehmenszusammenschlüssen der jeweils am besten geeigneten Wettbewerbsbehörde übertragen wird.

Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation werden in die Evaluierung der relevanten verfahrenstechnischen und juristischen Aspekte der EU-Fusionskontrolle einfließen. Diese Evaluierung wird bei der Entscheidung der Kommission über eventuelle künftige Reformen im Bereich der EU-Fusionskontrolle zugrunde gelegt.

Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 13. Januar 2017.

(Quelle: EU-Kommission)

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Redaktion

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