Navigation
Seiteninhalt

Zusammenschluss Jacoby GM, Kwizda, Richter mit Auflagen freigegeben

Aufgrund überzeugender Verpflichtungszusagen hat die Bundeswettbewerbsbehörde ein Gemeinschaftsunternehmen in der Pharmabranche genehmigt, ohne einen Prüfungsantrag an das Kartellgericht zu stellen.
Von Redaktion
15. Juni 2020

Am 30. 4. 2020 wurde ein Zusammenschlussvorhaben der Jacoby GM Pharma GmbH, der Kwizda Pharmahandel GmbH und der Richter Pharma AG bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) angemeldet. Dieses betrifft die Zusammenlegung der jeweiligen Geschäftsbereiche „Verblisterung“ der drei Unternehmen in der Apotheken Blister Center GmbH („ABC“) durch Sacheinlage des Unternehmensgeschäftsbereichs „Neuverblisterung“. Gleichzeitig erfolgt ein Erwerb von einem Drittel der Anteile an der ABC durch Richter.

Marktbefragung durch die BWB

Die BWB führte eine umfassende Marktbefragung durch, bei der sowohl Wettbewerber als auch Kunden der Parteien zu den Auswirkungen des Zusammenschlusses befragt wurden.

Aufgrund der von den Marktteilnehmern übermittelten Stellungnahmen, konnten wettbewerbliche Bedenken identifiziert werden. Diese stellten sich im Wesentlichen wie folgt dar:

  • ABC könnte einkaufs- wie verkaufsseitig exklusiv bzw bevorzugt mit den Parteien kooperieren, wodurch ein „geschlossenes System“ entstehen könnte.

  • ABC könnte konzernverbunden Apotheken Sondervorteile gewähren und damit unabhängige Apotheken diskriminieren.

  • ABC könnte die Belieferung oder die Gewährung etwaiger Nachlässe für die Belieferung mit neu verblisterten Arzneimitteln von der Abnahme weiterer Produkte oder Dienstleistungen der Parteien abhängig machen.

Verpflichtungszusagen

Die wettbewerblichen Bedenken wurden den Zusammenschlussparteien mitgeteilt und mögliche Verpflichtungszusagen thematisiert. Die daraufhin vorgeschlagenen Verpflichtungszusagen wurden von der Bundeswettbewerbsbehörde und dem Bundeskartellanwalt als für geeignet befunden, die wettbewerblichen Bedenken auszuräumen.

Aus den genannten Gründen wird die Bundeswettbewerbsbehörde und der Bundeskartellanwalt keinen Prüfungsantrag an das Kartellgericht stellen.

(Quelle: BWB)

Autoren

782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...