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Weniger CO2-Ausstoß: EU plant verbindliche nationale Ziele

Bis 2030 müssen CO2-Emissionen aus Verkehr, Landwirtschaft, Bauwesen und Abfall EU-weit um 30% gegenüber 2005 gesenkt werden. Österreich muss gemäß den verbindlich festgelegten nationalen Zielen 36% an Treibhausgasen einsparen. Außerdem soll die Entwaldung in Europa gebremst werden.
Von Redaktion
18. April 2018

Die EU legt nun nationale Vorgaben fest, um das EU-weite Klimaschutzziels, bis 2030 den CO2-Ausstoß um mindestens 30 Prozent gegenüber 2005 zu verringern, erreichen zu können. Die Ziele sollen für Sektoren gelten, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem fallen, d.h. Landwirtschaft, Verkehr, Bauwesen und Abfall, die zusammen etwa 60% der Treibhausgasemissionen der EU ausmachen.

Österreich müsste demnach im Vergleich zu 2005 insgesamt 36% an Treibhausgasen einsparen, Deutschland 38%.

Mit der Forstwirtschaft gegen den Klimawandel 

Das EU-Parlament hat am Dienstag neben dem oben genannten ein weiteres Gesetz verabschiedet, das darauf abzielt, die Treibhausgasemissionen durch Landnutzung und Forstwirtschaft zu senken und die CO2-Bindung durch Wälder zu erhöhen, um den Klimawandel zu bekämpfen. Derzeit absorbieren die Wälder der EU jährlich fast 10% der gesamten Treibhausgasemissionen der EU.

Das vorgeschlagene Gesetz legt Regeln fest, nach denen die EU-Länder sicherstellen müssen, dass die Entwaldung durch die Anpflanzung neuer Bäume ausgeglichen wird. Es schreibt zudem Maßnahmen vor, um den Sektor dahingehend weiterzuentwickeln, dass die CO2-Bindung durch Wälder, Ackerland und Grasland erhöht wird.

Die Abgeordneten verschärften die entsprechenden Bestimmungen (LULUCF-Verordnung) durch einen Zusatz, nach dem die Mitgliedstaaten dafür sorgen müssen, dass ab 2030 mehr CO2 absorbiert als ausgestoßen wird, in Übereinstimmung mit den langfristigen Zielen der EU und dem Pariser Abkommen.

Die nächsten Schritte

Das Gesetz über die Lastenverteilung wurde mit 343 zu 172 Stimmen bei 170 Enthaltungen angenommen. Der Text über LULUCF wurde mit 574 zu 79 Stimmen bei 32 Enthaltungen angenommen. Beide Texte müssen vor ihrem Inkrafttreten noch formell vom Rat gebilligt werden.

(Quelle: EU-Parlament)

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