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Umweltrecht: Leitfaden soll Zugang zu Gerichten erleichtern

Ein neuer Leitfaden soll Bürgern in Europa einen besseren Zugang zu den nationalen Gerichten ermöglichen, wenn sie in Umweltangelegenheiten gegen Behördenentscheidungen klagen wollen. Unternehmen sollen mehr Klarheit zu ihren EU-weit geltenden Rechten und Pflichten erhalten.
Von Redaktion
03. Mai 2017

Die Europäische Kommission hat Ende April einen Leitfaden über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten publiziert. Darin wird dargelegt, wie Einzelpersonen und Vereinigungen Entscheidungen, Handlungen und Unterlassungen von Behörden im Zusammenhang mit dem Umweltrecht vor den nationalen Gerichten anfechten können.

Mit der Veröffentlichung dieses Leitfadens will die EU-Kommission den Bürgern Orientierungshilfe für einen besseren Zugang zu den nationalen Justizsystemen bieten. Der Leitfaden soll Einzelpersonen und Nichtregierungsorganisationen Hilfestellung bei der Entscheidung geben, ob sie einen Fall vor ein nationales Gerichte bringen sollen oder nicht.

Die nationalen Gerichte können anhand des Leitfadens alle vor den Gerichtshof der Europäischen Union gebrachten Fälle ermitteln, die sie berücksichtigen sollten, wenn sie sich mit Fragen befassen, die den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten betreffen.

Die nationalen Behörden sollen auf mögliche Mängel in ihren Justizsystemen aufmerksam gemacht werden, während die Unternehmen mehr Klarheit darüber erhalten, um welche EU-weit geltenden Rechte und Pflichten es bei den für sie relevanten Entscheidungen, Handlungen und Unterlassungen geht.

Judikatur-Sammlung

Der Leitfaden fasst die gesamte Rechtsprechung zum Thema in einem einzigen Text zusammen, wodurch die Urteile und ihre Auswirkungen leichter verständlich werden sollen. Der EuGH hat eine Reihe von Urteilen zur Klärung der EU-Vorschriften über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten erlassen, so zum Beispiel:

  • der Umgang der nationalen Gerichte mit Beschwerden gegen kommunale Luftqualitätspläne, die keine ausreichenden Maßnahmen zur Einhaltung der vorgeschriebenen Luftqualitätsnormen vorsehen;

  • die Rolle der Öffentlichkeit und insbesondere von NGOs bei der Sicherstellung, dass das EU-Naturschutzrecht in den Mitgliedstaaten eingehalten wird;

  • die Bewertungskriterien, die die nationalen Gerichte anwenden sollten, damit Bürger und Verbände nicht durch übermäßig hohe Prozesskosten darin gehindert werden, ihrer Rolle bei der Einhaltung des EU-Umweltrechts auf nationaler Ebene nachzukommen.

Nach der Vorlage des Leitfadens werden Beratungen mit denjenigen Mitgliedstaaten geführt, die ihren Verpflichtungen in der Auslegung durch den EuGH noch nicht in vollem Umfang nachkommen. Diese Beratungen werden auch im Rahmen des mit der Überprüfung der Umsetzung des EU-Umweltrechts eingeleiteten Prozesses stattfinden.

(Quelle: EU-Kommission)

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