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EuGH über Zugang zu Dokumenten in Umweltangelegenheiten

Der EuGH ist mit zwei Rechtssachen befasst worden, bei denen es – wenn auch mit unterschiedlichen Sachverhalten – im Wesentlichen um das Recht auf Zugang zu Dokumenten in Umweltangelegenheiten geht.
Von Redaktion
30. November 2016

In beiden Fällen hatten Umweltschutzorganisationen Zugang zu Zulassungsdokumenten für neue Pestizide verlangt, die von Herstellern bei öffentlichen Stellen eingereicht worden waren.

Dazu stellt der Europäische Gerichtshof unter anderem fest:

1. Auch wenn ein Unternehmer im Verfahren über seinen Antrag auf Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Pflanzenschutzmittels oder Biozid-Produkts nicht um vertrauliche Behandlung der vorgelegten Informationen ersucht hat, darf die Behörde – wenn ein Dritter nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens Zugang zu diesen Informationen beantragt – den Widerspruch des Unternehmers gegen diesen Zugangsantrag prüfen und den Zugangsantrag gegebenenfalls mit der Begründung ablehnen, dass die Bekanntgabe dieser Informationen negative Auswirkungen auf die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse hätte.

2. Hinsichtlich eines Antrags auf Zugang zu Dokumenten in Umweltangelegenheiten erfasst der Begriff „Informationen über Emissionen in die Umwelt“ unter anderem das Freisetzen von Produkten oder Stoffen wie Pflanzenschutzmitteln oder Biozid-Produkten und in diesen Produkten enthaltenen Stoffen in die Umwelt, sofern dieses Freisetzen unter normalen oder realistischen Anwendungsbedingungen tatsächlich stattfindet oder vorhersehbar ist.

Der Begriff „Emissionen in die Umwelt“ ist nicht von den Begriffen „Ableitungen“ und „Freisetzen“ zu unterscheiden und ist auch nicht auf Emissionen aus bestimmten Industrieanlagen wie Fabriken und Kraftwerken begrenzt. Erfasst sind auch Emissionen aufgrund der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Pflanzen oder Boden. Eine Beschränkung auf Emissionen aus bestimmten Industrieanlagen verstieße gegen das verfolgte Ziel einer möglichst umfassenden Verbreitung von Umweltinformationen.

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(Quelle: LexisNexis Rechtsredaktion)

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