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Umwelt: Neue Elektroschrott-Regelung in Kraft getreten

Eine gestern in Kraft getretene, verschärfte EU-Richtlinie für die Sammlung und Behandlung von Elektroschrott soll mehr Ressourceneffizienz in Europa bringen. Bis spätestens 14. Februar 2014 müssen die Mitgliedstaaten ihre bisherigen Vorschriften für Elektro- und Elektronik-Altgeräte der Richtlinie anpassen.
Von Redaktion
14. August 2012

Elektronikschrott ist einer der am schnellsten anschwellenden Abfallströme, der umfangreiche Möglichkeiten für die Vermarktung sekundärer Rohstoffe bietet. Vorbedingung ist die systematische Rücknahme und sachgerechte Behandlung der in ausgedienten Fernsehgeräten, Laptops und Mobiltelefonen verwendeten Recyclingmaterialien wie Gold, Silber, Kupfer und seltenen Metallen.

Illegale Ausfuhr von Abfällen soll verhindert werden

Mit der gestern in Kraft getretenen Richtlinie werden ab 2016 Rücknahmeziele für verkaufte Elektronikgeräte von 45 Prozent des Durchschnittsgewichts der Geräte eingeführt und ab 2019 Rücknahmeziele von 65 Prozent des Durchschnittsgewichts verkaufter Geräte bzw. 85 Prozent aller anfallenden Altgeräte. Die Mitgliedstaaten entscheiden selbst, welche der beiden äquivalenten Zielberechnungsmethoden sie anwenden möchten. Vorbehaltlich einer vorherigen Folgenabschätzung wird der zurzeit noch begrenzte Geltungsbereich der Richtlinie ab 2018 auf alle Altgerätekategorien ausgedehnt.

Die neue Richtlinie will den Mitgliedstaaten die Instrumente an die Hand geben, mit denen sie die illegale Ausfuhr von Abfällen wirksamer bekämpfen können. Illegale E-Müll-Versendungen sind ein ernst zu nehmendes Problem, vor allem, wenn sie als legale Verbringungen von Gebrauchtware getarnt werden, um die Abfallbehandlungsvorschriften der EU zu umgehen. Nach der neuen Richtlinie müssen Ausführer künftig prüfen, ob Geräte noch funktionieren, und Nachweisdokumente für die Sendungen vorlegen, bei denen gemutmaßt werden könnte, dass es sich um illegale Verbringungen handelt.

Eine weitere Verbesserung soll die Verringerung des Verwaltungsaufwands durch Vereinheitlichung der nationalen Registrierungs- und Berichterstattungsvorschriften bringen. Die nationalen Registerauflagen für E-Schrott-Verursacher werden stärker aneinander angeglichen.

Im Rahmen des dokumentierten Systems wird zurzeit nur ein Drittel des in der EU anfallenden Elektroschrotts gesammelt.

Umsetzungsschritte

Bis spätestens 14. Februar 2014 müssen die Mitgliedstaaten ihre bisherigen Vorschriften für Elektro- und Elektronik-Altgeräte ändern und mit der neuen Richtlinie und den neuen Zielen in Einklang bringen. Verbraucher können dann kleine E-Müllmengen in großen Einzelhandelsläden abgeben, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass bestehende alternative Sammelsysteme mindestens ebenso wirksam sind. Ab dem Tag, an dem die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird, gilt für Sendungen von Altgeräten, bei denen es sich vermutlich um illegale Abfallverbringungen handelt, die umgekehrte Beweispflicht.

Ab 2016 müssen die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass 45 Prozent des Durchschnittsgewichts aller im Land verkauften Elektro- und Elektronik-Altgeräte zurückgenommen werden.

Ab 2018 wird der Geltungsbereich der Richtlinie von den bisherigen Kategorien auf sämtliche Elektro- und Elektronik-Altgeräte ausgedehnt.

Ab 2019 gilt ein Rücknahmeziel von 65 Prozent des Durchschnittsgewichts aller verkauften Elektro- und Elektronik-Altgeräte oder alternativ von 85 Prozent des gesamten Altgeräteaufkommens.

Einige Mitgliedstaaten werden vorübergehend von den neuen Zielvorgaben abweichen können, sofern dies durch einen Mangel an erforderlichen Infrastrukturen oder durch eine geringe Nachfrage nach Elektronikgeräten gerechtfertigt ist.

(PM, kp)

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