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Brüssel mahnt Wien wegen EU-Energieeffizienzrichtlinie

Die EU-Kommission fordert Österreich, Kroatien, Irland, Lettland und Rumänien zur vollständigen Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie auf.
Von Redaktion
30. April 2015

Die Europäische Kommission hat Österreich, Kroatien, Irland, Lettland und Rumänien aufgefordert, für die vollständige Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie zu sorgen. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, über den Zeitraum 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2020 Energieeinsparungen zu erzielen, und zwar entweder durch Energieeffizienzverpflichtungssysteme und/oder durch andere zielgerichtete politische Maßnahmen im Haushalts-, Industrie- und Verkehrssektor.

Im Rahmen der Energieeffizienzverpflichtungssysteme müssen Unternehmen Energiesparmaßnahmen auf Ebene der Endkunden einführen, beispielsweise Beratung über bessere Isolierung oder Darlehen für den Austausch alter, schlecht isolierender Fenster.

Die Richtlinie war bis zum 5. Juni 2014 in nationales Recht umzusetzen. Heute hat die Kommission den genannten fünf Mitgliedstaaten mit Gründen versehene Stellungnahmen übermittelt, in denen sie aufgefordert werden, die Richtlinie vollständig umzusetzen.

Falls die Mitgliedstaaten dem nicht binnen zwei Monaten nachkommen, kann die Kommission sie vor dem Gerichtshof verklagen und die Verhängung eines Zwangsgelds beantragen.

Hintergrund

Im der zweiten Jahreshälfte 2014 leitete die Kommission gegen 27 Mitgliedstaaten (alle außer Malta) Vertragsverletzungsverfahren wegen der Nichtumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie ein. Im November 2014 übermittelte sie Bulgarien und Ungarn mit Gründen versehene Stellungnahmen. Griechenland und Portugal erhielten im Februar 2015 mit Gründen versehene Stellungnahmen. Im März 2015 beschloss die Kommission, Ungarn zu verklagen und dabei die Verhängung eines Zwangsgelds zu beantragen, da das Land keine einzige Umsetzungsmaßnahme erlassen hatte.

Die Kommission überwacht weiter die Umsetzung der Richtlinie und wird bei Versäumnissen in den nächsten Vertragsverletzungsrunden gegen die betreffenden Länder vorgehen. Mehr Informationen über die Energieeffizienzrichtlinie sind auf der Website der Generaldirektion Energie zu finden.

(Quelle: EU-Kommission)

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