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Warum dauern Wirtschaftsstrafverfahren so lang?

Wirtschaftsstrafverfahren dauern oft viele Jahre. Ginge das nicht auch schneller? Nicht, solange der Gesetzgeber Ermittlern weiter Steine in den Weg legt, meint Österreichs oberste Staatsanwältin in Wirtschaftsstrafsachen, Ilse Vrabl-Sanda.
Von Mag. Klaus Putzer
13. März 2013

Ende 2012 zeigte sich Walter Geyer, damaliger Leiter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), noch optimistisch: „Bis 2013/2014 könnte sich der Ausbau auf 40 Stellen ausgehen“, sagte Geyer zum Thema Personalaufstockung seiner Behörde im Interview mit Compliance Praxis. Aktuell sind bei der WKStA nach wie vor nur rund 20 Staats- bzw. Oberstaatsanwälte tätig. Sie bearbeiten gemeinsam 165 Verfahren. In diese sind um die 1.000 Personen verwickelt. Zu den Fällen zählen auch die allgemein bekannten, sogenannten glamourösen, die einen Großteil der Ressourcen binden.

Die personelle Unterausstattung ist aber nur ein Grund für oft ungewöhnlich lang dauernde (Ermittlungs-)Verfahren. Weitere Ursachen liegen, so die jetzige Leiterin der WKStA, Ilse-Maria Vrabl-Sanda, bei den rechtlichen Rahmenbedingungen. Anlässlich der Eröffnung des Instituts für Österreichisches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht an der WU Wien nannte Vrabl-Sanda die aus ihrer Sicht gewichtigsten Hemmschuhe für schnelle(re) Ermittlungsverfahren – und zeigte auf, dass es Lösungen gibt:

Verschleierungstaktiken

Eine der Hauptaufgaben von Wirtschaftsstrafermittlern ist es, Zahlungsflüsse nachzuvollziehen. Eine mühsame Aufgabe. Schmutziges Geld fließt nicht geradewegs von A nach B, sondern nimmt verschlungene Pfade. Bewusst leiten Wirtschaftskriminelle Zahlungen über eine Vielzahl von Konten im In- und Ausland, gerne auch mit Umwegen über Offshore-Destinationen. Das Problem bei Steuerparadiesen aus Sicht der Ermittler ist nicht so sehr, dass Steuern gespart, sondern dass dank der dort geltenden Geheimhaltungsbestimmungen nur sehr schwer an Kontodaten heranzukommen ist. Hier drängt die internationale Gemeinschaft – nicht zuletzt angestoßen durch „Offshore Leaks“ – auf mehr Transparenz. Ein Hoffnungsschimmer am Horizont für Strafermittler.

Für eine zweite Variante des Verschleierns zeichnet sich bislang noch keine Lösung ab: Scheingeschäfte in komplizierten Geschäftsstrukturen, die zur Vernebelung der Beziehung zwischen Zahlendem und Zahlungsempfänger aufgezogen werden, und deren Entwirrung wiederum sehr aufwändig ist.

Bankgeheimnis

Zweiter bedeutender Hemmschuh sind die strengen Voraussetzungen zur Einsicht in österreichische Bankkonten. Für das Nachvollziehen eines Zahlungsflusses benötigen die Ermittler eine Anordnung, die ausführlich begründet sein muss. Der Tatverdacht muss genau beschrieben werden, damit der Haft- und Rechtsschutzrichter beim Landesgericht die Anordnung bewilligen kann. Um festzustellen, bei welcher Bank das Konto liegt, wird also eine eigene, gerichtlich bewilligte staatsanwaltliche Anordnung benötigt. Dasselbe Spiel beginnt von vorne, wenn es um den Inhalt der Kontodaten geht. Abkürzen ließe sich das Prozedere über ein – beispielsweise bei der Österreichischen Nationalbank angesiedeltes – zentrales Kontoregister, wie es in Deutschland existiert, so die Oberstaatsanwältin.

Hinzu kommt beim Einholen von Bankauskünften das breite Spektrum an möglichen Rechtsmittelwerbern. Nicht nur unmittelbar betroffene Kontoinhaber haben ein aufschiebendes Rechtsmittelrecht, sondern auch die fünf Bankenverbände, die von der WKStA angeschrieben werden müssen, um nachzufragen, ob eine bestimmte Person ein Konto eingerichtet hat. Unpraktikabel wäre es, für eine solche Anfrage alle 800 potenziellen Bankinstitute einzeln anzuschreiben.

Für die Anfrage an sich wiederum reicht nicht ein einfaches E-Mail aus. Der Gesetzgeber fordert eine sehr gut begründete, gerichtlich bewilligte staatsanwaltschaftliche Anordnung, die den gesamten Tatverdacht im Detail enthalten muss. Wie gesagt haben die Bankenverbände neben den Beschuldigten ein Rechtsmittelrecht, ebenso wie in der Folge jene Bank, bei der tatsächlich das gesuchte Konto liegt. Die Prüfungen eines Rechtsmittels durch das Oberlandesgericht braucht Zeit. Dabei ist jedes einzelne Rechtsmittel einzeln zu prüfen. Es ist also egal, ob das Rechtsmittel der kontoführenden Bank dieselben Argumente enthält, wie das Rechtsmittel des Bankenverbandes, das vom Oberlandesgericht möglicherweise bereits zurückgewiesen worden ist. So dauert es unter Umständen viele Monate bis Jahre, bis die Ermittler in Erfahrung bringen, zu welcher Bank Verdächtige eine Geschäftsbeziehung pflegen.

Diese Rechte seien „im Verhältnis zu anderen Ermittlungshandlungen ungewöhnlich“, sagt Vrabl-Sanda. Bei einer Telefonüberwachung beispielsweise habe der Telefonbetreiber kein Rechtsmittel gegen eine gerichtlich bewilligte staatsanwaltliche Anordnung. Telekommunikationsfirmen haben Daten ganz selbstverständlich herauszugeben – und das, obwohl das Fernmeldegeheimnis verfassungsrechtlich geschützt ist.

Problem Datenberge

Drittes Problem für Ermittler sind die – vor allem auch elektronischen – Datenmengen, die in einem komplexen Wirtschaftsstrafverfahren anfallen. Von Aktenbergen „so hoch wie der Stephansdom“, spricht man in der WKStA. Mit den derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln sind diese Datenmassen nicht effizient zu bewältigen. Gefordert wären dem Stand der Technik entsprechende kriminalpolizeiliche Analysetools.

Verschärft wird die Lage noch dadurch, dass Unterlagen bei Berufsgeheimnisträgern, wie etwa Steuerberatern oder Rechtsanwälten, liegen. Diese haben eine mehrwöchige Frist, um Akten zu bezeichnen, die nach ihrer Auffassung der Geheimhaltung unterliegen. Bis der Haft- und Rechtsschutzrichter unter Zuhilfenahme von Sachverständigen untersucht hat, ob die Geheimhaltung gerechtfertigt ist oder nicht, vergehen Jahre.

„Die derzeitige gesetzliche Regelung lähmt sehr. Verfahrensregeln sind daran zu messen, ob die Strafverfolgung gestärkt werden soll oder ob das nicht gewollt ist“, resümiert die Leiterin der WKStA.

Es ginge auch anders, wie das Beispiel Dresden zeigt: Bei der dort angesiedelten Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) arbeiten polizeiliche Ermittler unter einem Dach mit der Staatsanwaltschaft zusammen. Die Polizisten sind den Strafermittlern auch organisatorisch zugeordnet. Vrabl-Sanda wünscht sich ein ähnliches Modell für Österreich. Ganz generell wünscht sie sich auch rechtliche Möglichkeiten, enger mit Kontrollbehörden wie der FMA oder der Steuerfahndung zusammenarbeiten zu können.

Autoren

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Mag. Klaus Putzer

Mag. Klaus Putzer war von 2010 bis 2023 Redakteur bzw. Chefredakteur der Compliance Praxis. Zuvor war er in mehreren Verlagen als leitender Redakteur im Magazinbereich tätig bzw. arbeitete als frei...