Vertikale Preisabsprachen: OBI und Hornbach müssen Strafe zahlen
14. September 2012
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hatte bereits 2011 bei einigen Herstellern von Dämmstoffen und einige Monate später auch bei einer Reihe von Baumärkten Hausdurchsuchungen durchgeführt. Nach Auswertung der Ermittlungsergebnisse stellte die Behörde beim Kartellgericht (KG) eine Reihe von Bußgeldanträgen gegen – vorerst – einen Dämmstoff-Hersteller und einige Baumärkte.
Kern des Tatvorwurfs war, dass der Hersteller ein „Preispflegesystem“ eingeführt hatte, in dessen Rahmen die Endverkaufspreise – sowohl Normal- als auch Aktionspreise – mit dem Baustoffhandel abgestimmt wurden.
Verhängte Geldbußen sind rechtskräftig
Das Kartellgericht hat nun schließlich Bußgelder wegen der Preisabsprachen verhängt. Betroffen sind die Baumärkte OBI und Hornbach. OBI muss ein Bußgeld von 235.000 Euro berappen, die Strafe gegen Hornbach wurde auf 100.000 Euro reduziert, da die Firma in dem Verfahren als Kronzeuge fungierte.
Als strafmildernd für beide Unternehmen wurden die Kooperation mit der BWB bei der Aufklärung sowie die Reduktion des Verfahrensaufwands durch die einvernehmliche Verfahrensbeendigung gewertet.
Die Entscheidungen sind rechtskräftig.
Weitere Ermittlungen laufen
Weitere Verfahren gegen den Produzenten des hier betroffenen Produktes und andere Händler sind laut BWB noch anhängig bzw. in Vorbereitung. Die Ermittlungen betreffen den Vertrieb von EPS-Dämmstoffen in Österreich.
EPS wird als Dämmung unter Estrichen, als Wärmeschutz oder auch als Deckendämmplatte eingesetzt. Der betroffene Bereich wird von der öffentlichen Hand jährlich mit dreistelligen Millionenbeträgen gefördert.
(Quelle: BWB / KP)
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