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Unerlaubte Preisabsprachen: Weitere Geldbußen gegen Brauereien verhängt

Wegen vertikaler Preisabstimmungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel hat das Kartellgericht weitere Geldbußen gegen Bierbrauer verhängt.
Von Redaktion
14. Februar 2014

Betroffen sind diesmal die Mohrenbrauerei und die Privatbrauerei Zwettl mit jeweils 82.500 Euro Bußgeld. Zuvor hatte das Kartellgericht bereits gegen die Vereinigten Kärntner Brauereien und die Brauerei Schloss Eggenberg Stöhr Geldbußen ausgesprochen (wie in den Compliance-News berichtet).

Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen die Einflussnahme auf Endverkaufspreise bestimmter Brauerei-Produkte im Zeitraum zwischen 2006 bis 2012.

Im Rahmen dieser vertikalen Preisabstimmungsmaßnahmen wurden zwischen den beiden Brauereien und dem Lebensmitteleinzelhandel des Öfteren die Kurantpreise und insbesondere die Aktionspreise des Lebensmitteleinzelhandels abgestimmt. Diese Wiederverkaufspreise wurden vom Handel in vielen Fällen auch umgesetzt.

Die Entscheidung des Kartellgerichts entspricht dem Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und ist rechtskräftig, da die Parteien auf ein Rechtsmittel verzichtet haben. Dem Verfahren gingen Hausdurchsuchungen aufgrund eines richterlichen Hausdurchsuchungsbefehles voraus.

(Quelle: BWB)

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