Kartellgericht verhängt Geldbußen gegen Brauereien
03. Februar 2014
Das Kartellgericht hat am 13. Jänner 2014 (24 Kt 152/13) eine Geldbuße in der Höhe von 195.000 Euro gegen die Vereinigte Kärntner Brauereien AG (Villacher Bier) wegen vertikalen Abstimmungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel verhängt.
Am 22. Jänner 2014 (27 Kt 160/13) hat das Gericht wegen des gleichen Vergehens eine Geldbuße in der Höhe von 57.000 Euro gegen die Brauerei Schloss Eggenberg Stöhr GmbH & Co KG verhängt.
Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen die Einflussnahme auf Endverkaufspreise bestimmter Brauerei-Produkte im Zeitraum zwischen 2007 bis 2011 (Eggenberg) bzw. 2012 (Villacher).
Im Rahmen dieser vertikalen Preisabstimmungsmaßnahmen wurden zwischen den Brauereien und dem Lebensmitteleinzelhandel des Öfteren die Kurantpreise1
und insbesondere die Aktionspreise des Lebensmitteleinzelhandels abgestimmt. Diese Wiederverkaufspreise wurden vom Handel in vielen Fällen auch umgesetzt.
Die Parteien haben auf ein Rechtsmittel verzichtet. Die Entscheidung ist daher rechtskräftig. Sie entspricht dem Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB).
(Quelle: BWB)
Fußnoten
- = unreduzierte Normalpreise ^
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