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Dosengemüse: Hohe Kartellstrafen verhängt

Die Europäische Kommission hat wegen Verstoßes gegen die EU‑Kartellvorschriften Geldbußen in Höhe von über 31 Mio. Euro gegen Coroos und Groupe CECAB verhängt. Bonduelle wurde die Geldbuße erlassen, weil das Unternehmen die Kommission vom Bestehen des Kartells in Kenntnis gesetzt hatte.
Von Redaktion
02. Oktober 2019

Die Kommission hat festgestellt, dass Bonduelle, Coroos und Groupe CECAB mehr als 13 Jahre lang an einem Kartell für die Lieferung bestimmter Arten von Dosengemüse an Lebensmittelhändler und Gastronomiebetriebe im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beteiligt waren. Alle drei Unternehmen räumten ihre Kartellbeteiligung ein und stimmten einem Vergleich zu.

Ziel der drei an dem Kartell beteiligten Unternehmen war es, ihre Marktposition zu halten oder zu stärken, die Verkaufspreise beizubehalten oder zu erhöhen, die Unsicherheiten in Bezug auf ihr künftiges Geschäftsverhalten zu verringern sowie Vermarktungs- und Handelsbedingungen zu ihrem Vorteil zu formulieren und zu kontrollieren. Dazu setzten die Unternehmen Preise fest, vereinbarten Marktanteile und Mengenkontingente, teilten Kunden und Märkte auf, sprachen ihre Antworten auf Ausschreibungen untereinander ab und tauschten sensible Geschäftsinformationen aus.

Die Zuwiderhandlung erstreckte sich zwischen 2000 und 2013 auf den gesamten EWR.

Im Rahmen derselben Untersuchung leitete die Kommission auch ein Verfahren gegen ein viertes Unternehmen, Conserve Italia, ein. Der heute erlassene Vergleichsbeschluss betrifft Conserve Italia jedoch nicht, sodass die Untersuchung in Bezug auf dieses Unternehmen nach dem Standardkartellverfahren (also nicht dem Vergleichsverfahren) fortgesetzt wird.

Geldbußen

Nach der Kronzeugenregelung der Kommission aus dem Jahr 2006:

  • wurde Bonduelle die Geldbuße (die etwa 250 Mio. EUR betragen hätte) vollständig erlassen, da das Unternehmen die Kommission über das Bestehen des Kartells unterrichtet hatte, und

  • wurden die Geldbußen von Coroos und Groupe CECAB ermäßigt, um ihre Zusammenarbeit mit der Kommission bei der Untersuchung zu berücksichtigen. Die Höhe der jeweiligen Ermäßigung richtet sich danach, wann die Unternehmen ihre Zusammenarbeit angeboten haben und inwiefern die von ihnen vorgelegten Beweismittel zum Nachweis des Kartells, an dem sie beteiligt waren, beigetragen haben.

Darüber hinaus ermäßigte die Kommission die verhängten Geldbußen nach ihrer Mitteilung über Vergleichsverfahren aus dem Jahr 2008 um 10 %, da die Unternehmen ihre Beteiligung am Kartell einräumten und die Verantwortung dafür übernahmen.

Gegen die einzelnen Unternehmen wurden folgende Geldbußen verhängt:

Unternehmen

Ermäßigung nach der Kronzeugenregelung

Ermäßigung nach der Mitteilung über Vergleichsverfahren

Geldbuße (EUR)

Bonduelle

100 %

10 %

0

Coroos

15 %

10 %

13 647 000

Groupe CECAB

30 %

10 %

18 000 000

Insgesamt

 

 

31 647 000

(Quelle: EU-Kommission)

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Redaktion

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