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Verbraucherschützer gehen gegen irreführende Reiseportale vor

Immer mehr Verbraucher buchen Übernachtungen und Flüge im Internet und stoßen dabei zunehmend auf Probleme mit Online-Reisedienstleistungen. Diese Dienstleistungen gehören nach Angaben der Europäischen Verbraucherzentren mittlerweile zu den Bereichen mit den häufigsten Verbraucherbeschwerden.
Von Redaktion
09. April 2017

Die Europäische Kommission und die Verbraucherschutzbehörden leiteten im Oktober 2016 eine koordinierte Untersuchung von 352 Preisvergleichs- und Reisebuchungsportalen in der gesamten EU ein. Dabei wurde festgestellt, dass auf 235 von ihnen die Preisangaben nicht zuverlässig waren – das sind zwei Drittel der überprüften Portale. Beispielsweise wurden in einer fortgeschrittenen Phase des Buchungsvorgangs ohne klare Hinweise für den Verbraucher zusätzliche Preiselemente hinzugefügt oder Sonderangebote waren gar nicht erhältlich.

Die Behörden haben die Betreiber der betroffenen Portale aufgefordert, ihre Praktiken mit dem EU-Verbraucherrecht in Einklang zu bringen und somit volle Transparenz bei den Preisen zu gewährleisten, d.h. die Angebote müssen in einer frühen Phase des Buchungsvorgangs in klarer Weise präsentiert werden.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Zahlt der Verbraucher tatsächlich das, was er zu zahlen glaubt? In einem Drittel der Fälle entspricht der Preis, der zuerst angezeigt wird, nicht dem Endpreis.

  • Handelt es sich um ein echtes Angebot oder nur um einen Köder? In einem Fünftel der Fälle waren Sonderangebote nicht wirklich verfügbar.

  • Verwirrung oder Verschleierung? In fast einem Drittel der Fälle war der Gesamtpreis oder die Art und Weise seiner Berechnung nicht klar.

  • Das letzte günstige Zimmer in einem Hotel oder nur das letzte Zimmer, das auf der betreffenden Website vermarktet wird? In einem von vier Fällen wurde nicht darauf hingewiesen, dass Aussagen über knappe Verfügbarkeit (z.B. „nur noch 2 verfügbar“, „nur heute verfügbar“) sich strikt auf die eigene Website bezogen.

Weiteres Vorgehen

Das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) wird die Betreiber der 235 Websites, bei denen Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, kontaktieren und sie zur Behebung der Unregelmäßigkeiten auffordern. Falls der Aufforderung nicht nachgekommen wird, können die nationalen Behörden je nach geltendem nationalem Recht direkt oder durch Einschaltung nationaler Gerichte Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren einleiten.

(Quelle: EU-Kommission)

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