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Universität Hamburg muss Spendernamen nennen

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat die Universität Hamburg dazu verpflichtet, die Namen ihrer Spender herauszugeben. Das Verfahren geht auf eine Klage von Transparency Deutschland nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) zurück.
Von Redaktion
28. März 2018

„Das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg stellt klar, dass auch Hochschulen gegenüber der Öffentlichkeit Auskünfte geben müssen. Transparenz über Spenden und Sponsoring ist wichtig, um Einflussnahmen auf Hochschulen entgegenzuwirken", so Arne Semsrott, Mitglied der Arbeitsgruppe Wissenschaft bei TI Deutschland.

Obwohl öffentliche Stellen in Hamburg nach der Sponsoring-Richtlinie dazu verpflichtet sind, Daten zu Spenden und Sponsoring zu veröffentlichen, hat die Universität Hamburg dies bisher in vielen Fällen nicht getan.

Die Universität argumentiert, sie habe mit Spendern Vertraulichkeit vereinbart. Laut der Entscheidung des Verwaltungsgerichts sind solche Vertraulichkeitsvereinbarungen allerdings nicht wirksam, da Hochschulen nach dem HmbTG Auskunft geben müssen.

Die Universität muss jetzt erneut über den Antrag auf Herausgabe der Namen der Spender entscheiden. Das Universitätsklinikum Eppendorf, das zur Universität Hamburg gehört, hatte alleine im Jahr 2017 fast 23 Millionen Euro aus Spenden und Sponsoring erhalten, so TI Deutschland in einer Presseaussendung. Die meisten Namen der Zuwendungsgeber sind nicht öffentlich bekannt.

Die Universität kann gegen das Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

(Quelle: TI Deutschland)

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