Abschaffung des Amtsgeheimnisses: Regierung legt Gesetzentwurf vor
08. Dezember 2014
Einen entsprechenden Gesetzentwurf (395 d.B.) zur Änderung der Bundesverfassung hat die Regierung dem Nationalrat vorgelegt.
Konkret sollen die Ministerien, die Landesverwaltungen, das Parlament, die Gerichte und weitere Organe des Bundes und der Länder in Zukunft verpflichtet werden, Informationen von allgemeinem Interesse zu veröffentlichen. Parallel dazu wird ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht der Bürger auf Zugang zu Informationen normiert.
Allerdings sind in beiden Fällen zahlreiche Einschränkungen vorgesehen. So besteht etwa weiter eine Geheimhaltungspflicht, wenn die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit durch Veröffentlichungen oder Auskunftserteilungen gefährdet würde, wenn dies zur Wahrung von wirtschaftlichen und finanziellen Interessen der Gebietskörperschaften geboten ist oder wenn es zwingende außenpolitische Gründe erfordern. Ebenso bleibt der Öffentlichkeit der Zugang zu Dokumenten, die der Vorbereitung einer Entscheidung dienen, verwehrt. Besonders berücksichtigt werden muss zudem das Grundrecht auf Datenschutz.
Eingeschränkt gilt die grundsätzliche Auskunftspflicht auch für Unternehmen, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen. Allerdings nur insoweit als dadurch nicht deren Wettbewerbsfähigkeit gefährdet oder gesetzlich nicht ein anderer Informationszugang gewährleistet ist.
Nähere Regelungen zu den Verfassungsbestimmungen sollen durch Bundes- und Landesgesetze festgelegt werden, wobei jedes Land in seinem Vollzugsbereich eigene Ausführungsregelungen beschließen kann. In Kraft treten soll die Gesetzesnovelle Anfang 2016, für einen Beschluss im Nationalrat ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
(Quelle: Parlamentskorrespondenz)
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